Konditionen für Film- & Fotoaufnahmen auf SBB-Gebiet.
Konditionen für Film- & Fotoaufnahmen auf SBB-Gebiet.
Aufnahmen auf SBB-Gebiet sind bewilligungspflichtig wenn:
- Aufnahmen oder Filmmaterial zu kommerziellen Zwecken verwendet wird.
- Sperrige Hilfsmittel (wie z.B. Kamerakrane) zum Einsatz kommen.
- Grössere Gruppen fotografieren oder filmen (Schulprojekte, Fotoklassen, etc.).
- Absperrungen notwendig sind.
- Ausserhalb des öffentlich zugänglichen Bereichs gefilmt oder fotografiert wird.
- Passantenströme behindert werden.
Übersicht der Gebühren für eine Film-/Fotobewilligung.
Bahnhöfe | Preis halber Tag in CHF | Preis ganzer Tag in CHF |
---|---|---|
Basel | 700.00 | 1400.00 |
Bern | 700.00 |
1400.00 |
Genève C. | 700.00 |
1400.00 |
Lausanne | 700.00 |
1400.00 |
Luzern | 700.00 |
1400.00 |
Winterthur | 700.00 |
1400.00 |
Zug | 700.00 |
1400.00 |
Zürich Stadelhofen | 700.00 |
1400.00 |
Zürich Flughafen | 700.00 |
1400.00 |
Zürich HB | 1000.00 |
2000.00 |
Alle übrigen Bahnhöfe | 500.00 | 1000.00 |
In fahrenden Zügen | 300.00 | 600.00 |
Alle Preise zuzüglich Mehrwertsteuer.
In den Gebühren für die Drehbewilligung inbegriffen sind folgende Leistungen:
- Recherche-Arbeit im Umfang von maximal einer halben Stunde.
- Erstellen der Drehbewilligung inkl. Verständigung der betroffenen Dienststellen.
Nicht inbegriffen sind folgende Leistungen:
- Weitere Recherchen, Rekognoszierungen, Abklärungen (150 Franken pro Stunde exkl. Mehrwertsteuer).
- Begleitung (150 Franken pro Stunde pro Mitarbeiter zuzüglich An- und Rückreise ab Bern).
- Bereitstellung von Sicherheitsdispositiven bei Aufnahmen im Gefahrenbereich.
- Zusätzlich beanspruchte Leistungen wie Elektroinstallationen, Gerüste, Absperrungen, Reinigungen, Parking, Garderobenräume etc werden nach Aufwand verrechnet.
- Tickets für Crew und Beteiligte bei Aufnahmen im Zug.
Wir danken Ihnen für das Verständnis.