Einschränkungen & Kulanzregelung Bahnverkehr.

Aufgrund des Corona Virus gibt es grosse Einschränkungen im Bahnverkehr. Bitte informieren Sie sich laufend auf news.sbb.chLink öffnet in neuem Fenster. oder www.sbb.ch/166Link öffnet in neuem Fenster.. über Einschränkungen.

Nationale Fahrausweise:

Ab 18. Mai 2020 werden die Erstattungen wieder gemäss Tarifbestimmungen inklusive Selbstbehalt, durchgeführt.

Ausfall der Verbindung: Alle Einzelbillette werden unabhängig des Kaufzeitpunkts, Reisedatum und des gekauften Tarifs (Normaltarif/Sparbillette) vollumfänglich und gebührenfrei erstattet, wenn die geplante Zugverbindung von einem Ausfall betroffen ist.

Internationale Fahrausweise:

In der Schweiz bis zum 14. März 2020 gekaufte Einzelbillette mit Abfahrt 14. März 2020 bis einschliesslich 15. Juni 2020 werden unabhängig des gekauften Tarifs (Normaltarif/Sparbillette) vollumfänglich und gebührenfrei erstattet.

Bei Tickets welche in der Schweiz nach dem 14. März 2020 gekauft wurden, gelten Erstattungsbedingungen gemäss Tarif.

Ausfall der Verbindung: Alle in der Schweiz gekauften Einzelbillette werden unabhängig des Kaufzeitpunkts, Reisedatum und des gekauften Tarifs (Normaltarif/Sparbillette) vollumfänglich und gebührenfrei erstattet, wenn die geplante Zugverbindung von einem Ausfall betroffen ist.

Interrail/Eurail Pässe, welche vor dem 14. März 2020 gekauft wurden können für Reisedaten bis 31. Juli 2020 (letztes erstes Gültigkeitsdatum) aus Kulanz erstattet werden.

Railticketing.

Reservierungen für Globalpreiszüge können annulliert werden mit Grund «Streik/Verkehrsunterbruch».

SBB Partnerservice.

Erstattungen können via Formular vorgenommen werden mit Vermerk «Coronavirus».

Zum Formular Link öffnet in neuem Fenster.

AgenturClient / SBB WebService.

Erstattungen von Sparbilletten können via Formular vorgenommen werden mit Vermerk «Coronavirus».

Zum Formular Link öffnet in neuem Fenster.

Weiterführender Inhalt