Die nationalen Passagierrechte treten per 1. Januar 2021 in Kraft.

Die nationalen Passagierrechte erweitern die Rechte der Reisenden im Verspätungsfall. Reisende, die mit nationalen Einzel- und Streckenbilletten reisen, haben künftig bei Verspätungen von über einer Stunde am Reiseziel einen Anspruch auf Entschädigung.

Beträgt die Verspätung über eine Stunde, erhalten Reisende 25 Prozent des Fahrpreises zurück. Beträgt sie über zwei Stunden, werden 50 Prozent entschädigt.

Das Vorgehen für Entschädigungen ist wie folgt: Ihre Kundinnen und Kunden können mittels Online-FormularLink öffnet in neuem Fenster. (Seite ab 13. Dezember 2020 aktiv) ihre Entschädigung selbstständig beantragen.

 

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