ZEB: Die politischen Weichenstellungen.

Das Ausbaupaket ZEB ist das Nachfolgeprojekt von Bahn 2000.

National- und Ständerat stimmten dem «Bundesgesetz über die zukünftige Entwicklung der Bahninfrastruktur (ZEBG)» 2009 zu und bewilligten für ZEB einen Kredit von 5.4 Milliarden Franken (Preisbasis 04/2005) aus dem FinöV-FondsLink öffnet in neuem Fenster.

Die vertieften Planungsarbeiten von BAV und SBB ergaben nachträglich einen Anpassungsbedarf bei der Priorisierung der ZEB-Projekte. Insbesondere soll der Chestenberg-Tunnel auf der Linie Aarau–Zürich mit dem Ausbau des Bahnknotens Lausanne abgetauscht werden. Über die dazu nötige Änderung des ZEB-Gesetzes muss das Parlament befinden. 

Um die Anpassungen mit späteren Ausbauschritten abzustimmen, ist die Änderung des ZEB-Gesetzes Teil der Vorlage «Finanzierung und Ausbau der Bahninfrastruktur» (FABI). FABI ist eine Vorlage des Bundesrates und soll nach ZEB den Ausbau und die Finanzierung der Bahninfrastruktur regeln. FABI wurde im Sommer 2013 mit grosser Mehrheit vom Parlament verabschiedet. Am 9. Februar 2014 nahmen 62 Prozent der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger und 25 Kantone die Vorlage an.

Nichtsdestotrotz: ZEB-Projekte, welche von den Anpassungen nicht betroffen sind, haben Bund und SBB vorangetrieben. Am 30. Juni 2011 hat der Bundesrat das erste ZEB-Umsetzungspaket beschlossen, am 21. September 2012 das zweite und am 13. September 2013 das dritte.

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