Beide Gleise werden bis max. 40 cm abgesenkt und jeweils horizontal verschoben. Die Massnahmen am Gewölbe beschränken sich auf Widerlager-Unterfangungen, bzw. Neumauerungen bis max. H ≤ 3.00 m ab SOK. Das bestehende Gewölbemauerwerk muss infolge der Gleisabsenkung unterfangen werden. Ergänzung der Spritzbetonschale zwischen bestehendem Spritzbeton und der Neumauerung. Die Entwässerung wird geändert: Die neue Entwässerungsleitung wird mit Kontrollschächten auf der Seite Gleis 100 und auf Seite Gleis 200 (Sekundärentwässerung) eingebaut. Mit der durchgehenden Neumauerung wird im Tunnel eine neue Bausubstanz geschaffen. Eine neue Nischeneinteilung ist erforderlich. Die bestehenden Nischen werden verfüllt, eine neue Einteilung vorgenommen und in deren Raster neue Nischen erstellt.
Ausgenommen hiervon sind die vier 1997 erstellten Signalnischen. Sie bleiben bestehen und werden nur falls nötig an die Sohlenabsenkung angepasst.