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FAQ Léman 2030.
Finden Sie Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen.
Léman 2030 ist ein Infrastrukturprogramm der SBB. Es dient dazu, die Sitzplatzkapazität zwischen Lausanne und Genf zu verdoppeln und den Viertelstundentakt bei der S-Bahn Waadt (Cully–Cossonay) und beim Léman Express (Coppet–Genf–Annemasse) einzuführen.
Dank Léman 2030 bieten wir Ihnen zwischen Lausanne und Genf:
Oder besuchen Sie die Seite für die Reservationen.
Die Linie Genf–La Plaine, die zum Léman Express gehört, wird immer stärker frequentiert. Deshalb muss ihre Kapazität erhöht werden, damit wir mehr Sitzplätze, mehr Komfort und bessere Zugänge bieten können.
Alle Bahnhöfe werden modernisiert und für doppelt so lange Züge wie bisher ausgerüstet.
Im Hinblick auf neue Angebote und um den Reisenden in Genf Cornavin mehr Komfort und Sicherheit zu bieten, werden wir unterirdisch zwei neue Gleise von/nach Lausanne mit einem Mittelperron unter dem bestehenden Bahnhof bauen.
Um den Ausbau des Bahnhofs Genf Cornavin – an der Schnittstelle zwischen dem schweizerischen und französischen Personenverkehr sowie dem Güterverkehr – zu ermöglichen, müssen vorgängig drei Bauprojekte ausgeführt werden:
Bau eines neuen elektronischen Stellwerks, einer neuen Waschanlage für die Züge sowie eines neuen Instandhaltungszentrums für das Bahnnetz
Bau von Abstellgleisen am Standort Vernier-Meyrin Cargo
Bau eines 400-Meter-Gleises für Bauzüge am Standort Genève-La Praille
Damit der Léman Express mit Viertelstundentakt in Betrieb gehen kann, haben wir in Mies und in Chambésy auf der Linie Coppet–Genf–Lancy-Pont-Rouge zwei Kreuzungspunkte gebaut.
Diese beiden Haltestellen sind seit Juni 2018 bereit. Die Züge können am Perron kreuzen und so im Viertelstundentakt verkehren.
Damit Menschen mit eingeschränkter Mobilität am Gesellschaftsleben teilhaben können, müssen sie ohne Hindernisse reisen können. Bis Ende 2023 müssen die Voraussetzungen gegeben sein, damit sie diskriminierungsfrei und so selbstständig wie möglich sämtliche Leistungen der SBB in Anspruch nehmen können. Die SBB setzt deshalb in den Zügen, an den Bahnhöfen und bei der Fahrgastinformation zahlreiche Anpassungen um. So werden die Bahnhöfe Rolle, Allaman, Morges und Nyon umgebaut. Auch in weiteren Regionalbahnhöfen, wie Versoix und Les Tuileries, wird es Änderungen geben.
Das Projekt ermöglicht die Ein- und Ausfahrt der Güterzüge in Lausanne-Triage, ohne den Personenverkehr zu behindern. Dieses neue Gleis wird an den Bahnhof Morges angeschlossen, was Kapazität für neue Angebote schafft (Zeithorizont 2030).
Wir bauen zwischen Coppet und Founex ein Güterverkehr-Überholgleis. Dieses neue Gleis ermöglicht den gleichzeitigen Verkehr von Güter- und von Personenzügen, ohne dass Verzögerungen entstehen.
Die Sicherungs- und Betriebslenkungsanlagen (Stellwerke) zwischen Lausanne und Genf haben das Ende ihrer Lebensdauer erreicht und müssen ersetzt werden.
Die Erneuerung dieser Anlagen ist Voraussetzung für den Ausbau der Bahnhöfe Lausanne, Renens und Genf. Die Sicherungsanlagen und die Signalisierung werden vollständig erneuert.
Diese Massnahmen sind für die Entwicklung des nationalen und internationalen Bahnangebots von vorrangiger Bedeutung.
Wir bauen den Bahnhof Renens in eine moderne Schnittstelle für den Öffentlichen Verkehr um. Dank verbesserter Zugänge werden Reisende mit eingeschränkter Mobilität, mit Kinderwagen oder mit Gepäck leichter zu den Perrons und zu den Zügen gelangen. Der Bahnhof wird zu einer echten Umsteigeplattform für Bahn, Metro, zukünftiges Tram (T1) und Bus. Auch für den Langsamverkehr wird mit der Passerelle «Rayon Vert», die über die Gleise führt, Platz geschaffen.
Wir bauen zwischen Lausanne und Renens ein 4. Gleis. Dieses ermöglicht auf dem dichtestbefahrenen Streckenabschnitt der Westschweiz eine Verkehrssteigerung. Es ist auch für den Angebotsausbau auf der S-Bahn Waadt (Cully–Cossonay) wichtig.
Die Überwerfung ist ein Bahnviadukt. Sie befindet sich zwischen Renens und Prilly-Malley und ermöglicht den Zügen, ohne Kreuzungskonflikt mit anderen Zügen über die benachbarten Gleise zu fahren. Dank dieses neuen Bauwerks kann das Angebot im Fernverkehr (St. Gallen–Genf Flughafen) und Regionalverkehr (S-Bahn Waadt) ausgebaut werden.
Mit der umgebauten Unterführung Rue du Léman werden der Strassen- und der Bahnverkehr in Einklang gebracht. Dank ihrer Verbreiterung können Fussgänger, Velos und Motorfahrzeuge in beiden Richtungen verkehren. Dank ihrer Verlängerung unterquert sie alle Bahngleise, einschliesslich des 4. Gleises und der Überwerfung.
Wir modernisieren den Bahnhof Lausanne und bauen ihn zu einem benutzerfreundlichen Mobilitätshub um.
Er wird ausserdem attraktive Dienstleistungen und Geschäfte bieten. Der Bahnhof wird freundlicher, komfortabler und besser zugänglich – zugunsten aller Reisenden sowie Nutzerinnen und Nutzern.
Der genaue Zeitplan der Arbeiten und der verschiedenen Verbesserungen für die Kunden wird bestimmt, sobald die Baubewilligung vorliegt.
Wir bauen die Abstellgleisgruppe Paleyres mit zwei neuen Gleisen und der Verlängerung eines bestehenden Gleises aus. Auf diesen drei neuen Gleisen können längere Fernverkehrszüge (400 m) abgestellt werden.
Diese Massnahme ist Voraussetzung für die Entwicklung des nationalen und internationalen Bahnangebots.
Sämtliche Ausbau-, Modernisierungs- und Infrastrukturunterhaltsprojekte zwischen Genf und Lausanne werden über das Programm Léman 2030 betreut.
Die Projektführung erfolgt jedoch nur für die Knoten Lausanne, Renens und Genf über Léman 2030.
Es handelt sich um eine grosse Herausforderung, Betrieb, Unterhalt und Bau miteinander zu vereinbaren. Alle Arbeiten erfolgen bei laufendem Betrieb. Das Bahnangebot bleibt somit gewährleistet.
Es kann jedoch je nach Bauphase Änderungen geben, weshalb wir Ihnen empfehlen, vor Ihrem Reiseantritt den Fahrplan auf sbb.ch oder in der App SBB Mobile zu prüfen.
Die SBB stellt Dritten keine Kopien von Dokumenten zu laufenden öffentlichen Auflagen zur Verfügung. Bitte richten Sie entsprechende Anfragen an das Bundesamt für Verkehr (BAV), die für Baubewilligungen im Bahnbereich zuständige Bundesbehörde.
Wir setzen Alarmhörner und Warngeräte ein, um bei Bauarbeiten sich nähernde Züge zu melden. Diese Alarme sind aus Sicherheitsgründen zwingend. Sie warnen das Baustellenpersonal und sind auf allen Baustellen unter Betrieb (mit auf dem Nachbargleis verkehrenden Zügen) notwendig.
Wir setzen alles daran, die damit verbundenen Lärmbelästigungen im Rahmen der Sicherheitsvorschriften soweit möglich zu begrenzen.
Unsere Baustellen unterstehen der Baulärm-Richtlinie des Bundes, die keine Grenzwerte festlegt, jedoch einen Massnahmenkatalog zur Begrenzung der Lärmbelästigungen vorsieht. Wir sorgen dafür, den Baulärm auf ein erträgliches und wirtschaftlich tragbares Mindestmass zu reduzieren.
Je nach Art der Bauarbeiten können Staubemissionen entstehen.
Gemäss Luftreinhalte-Verordnung (LRV) gelten Staubimmissionen über 200 mg pro Quadratmeter und Tag als übermässig.
Bei Bauarbeiten, die grosse Staubemissionen verursachen, beauftragt die SBB ein externes Büro mit Messungen in der Arbeitsphase.
Informationen über Nachtarbeiten in Ihrer Region erhalten Sie unter sbb.ch/bauarbeiten.
Sie können dort auch den Newsletter für die gewünschten Regionen abonnieren.
Persönliche Angaben (Name, Vorname, Adresse, E-Mail und Telefonnummer)
Die von der SBB ausgeführten Bauarbeiten werden vom Bundesamt für Verkehr und den Kantonen bewilligt. In dieser Baubewilligung ist eine Bewilligung für die bei der öffentlichen Auflage angekündigten Lärmemissionen enthalten. Aus diesem Grund tritt die SBB nicht auf Entschädigungsgesuche in Zusammenhang mit Lärmemissionen bei ihren Bauarbeiten ein. Gemäss der Rechtsprechung des Bundesgerichts müssen Eigentümer und Mieter generell nicht nur den mit dem Betrieb verbundenen Lärm dulden, sondern auch vorübergehende Belästigungen, die durch Bauarbeiten an den Infrastrukturanlagen der SBB verursacht werden.
Zum Schutz der Anwohner gegen Lärmbelästigungen baut die SBB in Zonen mit hoher Bevölkerungsdichte Lärmschutzwände. Heute sind insgesamt 372 Kilometer auf dem Streckennetz mit solchen Wänden ausgerüstet. Wenn die Lärm-Grenzwerte trotzdem überschritten werden, werden Lärmschutzfenster eingebaut. Die Kantone sorgen für eine einheitliche Umsetzung dieser Massnahmen.
Die SBB vermeidet soweit möglich, das Parkplatzangebot wegen Bauarbeiten zu reduzieren. Wenn erforderlich nutzt die SBB einen Teil des P+Rail für die Baustelleninstallation. In diesem Fall sucht die SBB eine Lösung, um Ersatzparkplätze anzubieten.
Der SBB Fahrplan ist zu finden:
im Bahnhof (digitale Anzeigetafeln oder Abfahrtsplakate)
Instandhaltungsarbeiten für den regelmässigen Unterhalt der Anlagen (z.B. Ersetzen gebrochener Schienen, Reparatur von Teilen).
Erneuerungs- oder Sanierungsarbeiten zum Ersatz von Anlagen, die das Ende ihrer Lebensdauer erreicht haben, ohne Weiterentwicklung ihrer Funktionen (z.B. Ersatz von Weichen oder Fahrleitungen nach Ablauf ihrer Nutzungsdauer).
Entwicklungs- oder Modernisierungsarbeiten, zum Verbessern, Ertüchtigen, Ergänzen mit neuen Funktionen und somit Weiterentwickeln unserer Anlagen (z.B. Bau einer neuen Unterführung, Perronvergrösserung, Neubau eines Gleises usw.).
Zur Mitnahme von Velos brauchen Sie ein Velobillett. Das Velo verladen Sie selbst. Die Velobillette sind bei der SBB, den Privatbahnen, Postautos und zahlreichen Transportunternehmen gültig.
Weitere Informationen finden Sie unter hierLink öffnet in neuem Fenster.
Wir werden zu einem späteren Zeitpunkt eine Internetseite zu diesem Thema aufschalten. In der Zwischenzeit steht Herr Christophe Abgrall den Interessentinnen und Interessenten zur Verfügung. Christophe.abgrall@sbb.chLink öffnet in neuem Fenster.
Damit Menschen mit eingeschränkter Mobilität am Gesellschaftsleben teilhaben können, müssen sie ohne Hindernisse reisen können. Bis Ende 2023 müssen die Voraussetzungen gegeben sein, damit sie diskriminierungsfrei und so selbstständig wie möglich sämtliche Leistungen der SBB in Anspruch nehmen können. Die SBB setzt deshalb in den Zügen, an den Bahnhöfen und bei der Fahrgastinformation zahlreiche Anpassungen um.
Reisende mit eingeschränkter Mobilität können auf Voranmeldung Ein- und Ausstieghilfe an den Stützpunktbahnhöfen in Anspruch nehmen.