Sie haben Ansprüche, wir unsere Richtlinien.

Erfüllt Ihr Partnerschaftsantrag jedoch die folgenden Kriterien, prüft die SBB gerne das Gesuch auf eine mögliche Zusammenarbeit.

Wirtschaftlicher Nutzen.

Ihr Projekt erfüllt betriebswirtschaftliche Ziele der SBB in Form von Mehrumsatz, Mehrertrag und positiver Beeinflussung der Verkehrsentwicklung, zur Erhöhung der Rentabilität oder des Kostendeckungsgrades.

Bezug zu Produkten und Dienstleistungen.

Ihr Projekt weist einen direkten Bezug zu den Produkten und Dienstleistungen der SBB auf.

Unterstützung Marketingziele/Positionierung Unternehmen.

Ihr Projekt unterstützt die geltenden Marketing- und Kommunikationszielsetzungen der SBB und respektiert die Positionierung des Unternehmens.

Keine Geldleistung.

Die SBB bezahlt im Rahmen von Partnerschaften keine Geldleistungen. Der durch den Partner beanspruchte Gegenwert muss durch entsprechende Kommunikations- und Sachleistungen erbracht werden können.

Starke Rolle der SBB.

Die SBB beansprucht in einer Partnerschaft eine starke Rolle. Nur in Ausnahmefällen tritt die SBB als Nebenpartner auf, beispielsweise, wenn auf Gegengeschäftsbasis keine stärkere Rolle möglich ist, die SBB aber trotzdem eine Partnerschaft anstrebt.

Markenstarke Partner und SBB.

Die Partner der SBB verfügen über eine führende Stellung in ihrem Markt und ein intaktes Image. Die Partnerschaft trägt dazu bei, dass sich die Marke SBB bzw. SBB Cargo weiter entwickelt.

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