Dokumente.
Im Rahmen des Planauflageverfahrens stützt sich die Prüfung der SBB auf diejenigen Unterlagen, die auch der zuständigen Behörde für die Beantragung der Baubewilligung eingereicht werden:
- Baugesuch
- Kataster-/Situationsplan
- Ansichten / Schnitte
- Weitere Unterlagen
Je nach Projektart (Gebäude, Kanalisation, Antenne) und -komplexität, behält sich die SBB das Recht vor, zusätzliche Dokumente zu verlangen, wie z.B.:
- Angaben zur Ausbruchsicherung
- Berechnungsunterlagen
- Arbeitsmethoden
- Profilzeichnung mit Bahnanlagen
- Arbeitsplanung
- Art der Leitungen
- Verwendetes Material
- Angaben zu Durchmesser, Tiefe und Abstand von den Bahnanlagen
- Baumaschinen
- NISV-Bericht (für Antennen)
Durchleitungsgesuche.
Die Projektunterlagen für das Durchleitungsgesuch haben folgende Anforderungen zu erfüllen:
- Unterlagen elektronisch (PDF), ausnahmsweise in Papierform in 3-facher Ausführung
- eigentliches Gesuch um Bewilligung für das geplante Projekt mit genauer Adressangabe des Bauherrn und des planenden Ingenieurbüros
- genaue Ortsangabe des Projektes, Linie / Strecke, zwischen welchen Bahnhöfen, Koordinaten
- technischer Beschrieb des Bauvorhabens, Bauvorgang, Leitungsart
- zur Gleisanlage vermasste Pläne
- Situationsplan 1:1000 oder 1:500
- Längsschnitte 1:100 oder 1:50
- Querprofile 1:100 oder 1:50
- Richtlinien der REG Norm VSS 71 260 und SIA 195 sind zu beachten.
- Baugrundbeschrieb gemäss SIA 199
Bei Zustimmung der SBB-internen Stellen zum Durchleitungsgesuch wird zusätzlich zur formellen Projektzustimmung durch den Fachbereich Grundstücksdaten und Verträge die Beanspruchung von Bahnareal vertraglich geregelt.
Wir machen darauf aufmerksam, dass mit den Arbeiten nicht begonnen werden darf, bevor der vom Bauherr und Leitungseigentümer unterzeichnete Vertrag der SBB retourniert wurde.
Mindest- & Grenzabstände.
Sofern keine Interessenslinie der SBB vorhanden ist, gelten für an SBB Grundstücke angrenzende Grundstücke die kantonalen und kommunalen Grenzabstände. Diese finden Sie in den Baureglementen der jeweiligen Gemeinde.
Ausnahmen: Bei Stromtransportleitungen und Baureserven für Bahnprojekte (zusätzliches Gleis, Lärmschutzwand) werden die Mindestabstände entsprechend angepasst.
Normen und Reglemente.
Im Bereich des Bauprojekts geltende Normen und Reglemente (nicht abschliessend):
- Zonenpläne, Baureglemente, die Lärmschutzverordnung (LSV), Störfallverordnung (StFV), Leitungsverordnung (LeV), Verordnung über elektrische Anlagen von Bahnen (EBV) und deren Ausführungsbestimmungen (AB-EBV), die VSS-Normen, etc.
Vorbehalten bleiben die Normen und Weisungen der SBB, die nach Prüfung mit der Stellungnahme kommuniziert werden.
Für die massstäbliche Darstellung der Bahnanlagen stellen wir Ihnen die relevanten Planunterlagen gerne zur Verfügung. Die Unterlagen, wie beispielsweise Werkleitungsplan oder Bahnplan können direkt über den RIS GeoShop bestellt werden. Den nötigen SBB Gastaccount können Sie beim Fachbus RIS per Mail beantragen. Für weitere Angaben, wie z. B. Lichtraumprofil etc. dürfen Sie sich ebenfalls an den Fachbus RIS wenden.
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