Du liegst uns am Herzen. Deshalb schaffen wir Rahmenbedingungen, die sich an die Bedürfnisse der Gesellschaft orientieren und dir ermöglichen, Leben und Beruf optimal zu vereinen.
Lohn.
Zum dritten Mal in Folge wurde die SBB mit dem Label «we pay fair» ausgezeichnet. Damit erreichen wir die höchste Zertifizierungsstufe für ein gerechtes Lohnsystem zwischen Frau und Mann.
GA.
Ab einem Beschäftigungsgrad von 50% und einer Vertragsdauer von mindestens 12 Monaten hast du Anspruch auf ein Generalabonnement (GA) der 2. Klasse. Bei befristeten Anstellungsverhältnissen (von unter einem Jahr) muss der Beschäftigungsgrad auf ein Jahr hochgerechnet mindestens 50% betragen. Zu einem geringen Aufpreis kannst du sogar ein GA der 1. Klasse beziehen. (Das GA wird als Lohnbestandteil ausgewiesen und ist daher steuerpflichtig.) Erfüllst du diese Anforderung nicht, hast du Anspruch auf ein Halbtaxabonnement. Selbstverständlich profitiert auch deine Familie von einem breit gefächerten Angebot.
Work Smart.
Um die Flexibilität und Vereinbarkeit von Freizeit und Beruf zu fördern, ist in vielen Berufen bei der SBB «Work Smart» möglich.
Unsere Ferienregelung garantiert allen Mitarbeitenden, die dem GAV unterstellt sind, mindestens 25 Tage Ferien. Bis zum Kalenderjahr, in dem das 20. Altersjahr vollendet wird, stehen dir 30 Ferientage zur Verfügung. Ab dem vollendeten 50. Lebensjahr profitierst du von 30 und ab dem 60. Altersjahr von 35 Ferientagen.
Zeitzuschlag und zusätzliche Vergütung für Schichtarbeit.
Für Schichtarbeit werden Nacht- und Wochenendarbeiten bei uns zusätzlich vergütet: zum Beispiel mit 16 Franken pro Stunde für Sonntagsarbeit. Bei Nachteinsätzen erhältst du zudem Zeitzuschläge zwischen 10 und 30%.
Die SBB trägt das Label «Friendly Workspace». Wir setzen uns für gesundheitsförderliche Arbeitsbedingungen ein und bieten Kurse zur Aufrechterhaltung und Förderung der physischen und psychischen Gesundheit an. Zudem erhalten Mitarbeitende einen kostenlosen Zugang zu professioneller und vertraulicher Sozialberatung.
Laufbahn- und Bildungsberatung.
Mit einer Laufbahn- und Bildungsberatung unterstützt die SBB Mitarbeitende, die sich beruflich weiterentwickeln möchten. Bei der Laufbahnberatung werden Perspektiven entwickelt und unter Berücksichtigung der gesamten Lebenssituation Ziele definiert.
Personalangebotsplattform.
Mitarbeitende profitieren auf der Personalangebotsplattform von regelmässig neuen, attraktiven Angeboten zu Vorzugspreisen sowie von bis zu 50% Rabatt auf Dienstleistungen (für Museumsbesuche, Fitnesscenter, Sprachaufenthalte oder für Branding-Produkte).
Teilzeitarbeit und Jobsharing.
Bei der SBB pflegen wir verschiedenste Formen der Teilzeitarbeit, damit individuelle Bedürfnisse durch massgeschneiderte Arbeitsformen gedeckt werden können. Dazu gehört auch die Möglichkeit von Jobsharing.
Einfach mal Pause machen: Während deiner Anstellung bei der SBB kannst du mit dem Modell «Flexa» Zeit- oder Geldguthaben auf einem Langzeitkonto sammeln. Die so gesparte Zeit kannst du dann in Form eines Langzeiturlaubs oder einer Reduktion deines Arbeitspensums beziehen – um deine Arbeit noch besser mit deiner Freizeit oder der Familie zu verbinden. Du entscheidest, wofür du deine angesparte Zeit einsetzen möchtest.
Coachingangebot für die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben.
Bei Fragen zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie können sich du sowie dein:e Lebenspartner:in an die Fachstelle «UND» wenden, die euch kostenlos berät.
Sparen mit der SBB Personalkasse.
Die Personalkasse SBB bietet dir Einlagekonti zu vorteilhaften Konditionen. Deine angelegten Gelder werden dabei zu einem Vorzugszins verzinst. Die Einlagen werden direkt über die SBB in allgemeinen Investitionen wie Immobilien oder Rollmaterial angelegt und durch die SBB garantiert.
Die SBB ist ein familienfreundliches Unternehmen und trägt das Gütesiegel «familienfreundliches Unternehmen» von Pro Familia Schweiz, dem Dachverband von Familienorganisationen.
Kinderzulagen.
Die SBB garantiert dir beim ersten Kind eine Kinderzulage von 320 Franken, unabhängig vom kantonalen Wohnort. Ab dem zweiten Kind sind es 205 Franken, solange nur das gesetzliche Minimum von 200 Franken beansprucht werden kann.
Kinderbetreuung.
Mit FamilyCare unterstützen wir dich bei der Organisation und Finanzierung der familienexternen Kinderbetreuung: Je nach Einkommen werden bis zu 90% deiner Betreuungskosten übernommen. Während der ersten 6 Lebensjahre deines Kindes besteht zusätzlich die Möglichkeit, einen unbezahlten 3-monatigen Erziehungsurlaub zu beziehen. Und wenn kurzfristig die Kinderbetreuung ausfällt, organisieren wir dir in Zusammenarbeit mit unserer Partnerorganisation Profawo einen Ersatz.
Beratungs- und Vermittlungsangebot im Bereich Kinder- und Angehörigenbetreuung.
Mitarbeitende der SBB können alle Beratungs- und Vermittlungsleistungen von Profawo kostenlos in Anspruch nehmen. Profawo bietet Beratung und informiert über familienexterne Kinderbetreuungsangebote in der gesamten Schweiz. Darin eingeschlossen sind die Vermittlung von Nannys und Notnannys, Profawo-eigenen Kitas, Elternnewsletter mit nützlichen Tipps, Ferienbetreuung in der gesamten Schweiz sowie individuelle Beratung zur Betreuung pflegebedürftiger Familienangehöriger.
Mütter und Väter profitieren von einem grosszügigen Urlaub bei der Geburt ihrer Kinder: 18 Wochen Mutterschaftsurlaub (gesetzlich vorgeschrieben sind nur 14 Wochen) und 20 Tage (gesetzlich vorgeschrieben sind nur 2 Wochen) Vaterschaftsurlaub.
Erziehungsurlaub.
Als Mutter oder Vater hast du bei der SBB die Möglichkeit auf einen unbezahlten Erziehungsurlaub von bis zu 3 Monaten pro Kind.
Verschiedene Zukunftsmodelle ermöglichen eine auf dich zugeschnittene Pensionierung.
Valida.
Vom Modell «Valida» kannst du ab 60 Jahren profitieren. Durch die Stiftung Valida sind zwei Jahre lang eine volle Lohnersatzleistung oder ein teilweiser Vorruhestand mit individuellen Reduktionsschritten möglich. Während deines Vorruhestands werden deine Pensionskassenbeiträge weiterhin bezahlt. So minimiert sich deine endgültige Pension und die damit verbundene Auszahlung nicht.
Priora.
Mit dem Zukunftsmodell «Priora» profitierst du von einer höheren Beteiligung an der Überbrückungsrente durch die SBB. So wird dir mit Priora ab 62 Jahren 80 Prozent der AHV-Überbrückungspension durch die SBB Pensionskasse ausbezahlt. Ohne «Priora» kommt die SBB ab 60 Jahren zu 20 Prozent für deine Überbrückungspension auf.
Activa.
Das Modell «Activa» ermöglicht dir, dich in kleinen Schritten auf dein Pensionsalter vorzubereiten. Du hast die Möglichkeit, dein Arbeitspensum ab 60 Jahren zu reduzieren und dafür deine Tätigkeit bis maximal drei Jahre über das ordentliche Pensionierungsalter hinaus zu verlängern. Dieses Modell basiert auf dem gegenseitigen Einvernehmen aller Beteiligten.
Pensionskasse SBB.
Die Pensionskasse SBB gehört zu den grössten Pensionskassen der Schweiz. Sie zählt ungefähr 56 000 Versicherte und verwaltet ein Kapital von rund 18 Milliarden Franken. Der Deckungsgrad beträgt über 100%. Die Leistungen gehen über das BVG-Minimum hinaus und sorgen für mehr Sicherheit im Alter. Die Beiträge an die 2. Säule sind einkommensabhängig und werden dir direkt vom Lohn abgezogen. Aber auch die SBB beteiligt sich als Arbeitgeberin grosszügig an der Finanzierung der Spar- und Versicherungsbeiträge. Was über Jahre angespart und einbezahlt wurde, kann bei deiner Pensionierung oder im Todes- oder Invaliditätsfall bezogen werden.
Dein Arbeitsvertrag basiert, unabhängig von deiner Arbeit oder deiner Anstellungsstufe, auf dem Gesamtarbeitsvertrag (GAV). Dieser wurde zusammen mit Arbeitnehmerverbänden ausgehandelt. Das garantiert dir stabile Arbeitsbedingungen sowie die Mitwirkung und das Mitspracherecht innerhalb des Unternehmens.
Du profitierst von unserem Jahresarbeitszeitmodell, wobei der Grundsatz einer Fünf-Tage-Woche mit 41 Arbeitsstunden gilt. Bei Teilzeitarbeit oder Jobsharing reduziert sich deine Arbeitszeit entsprechend. Dank der individuellen Zeiterfassung haben sowohl du als Arbeitnehmer:in als auch die SBB stets den Überblick bezüglich Überstunden und Abwesenheiten. Übersteigt dein Jahressalär 120 000 Franken, kannst du auf deinen Wunsch hin auf die Zeiterfassung verzichten. Zum Ausgleich stellt dir die SBB definierte Brückentage als Kompensation zur Verfügung.
Anstellung im Obligationenrecht (OR).
Ein marginaler Teil der Belegschaft ist dem Obligationenrecht (OR) unterstellt. Die Anstellungsbedingungen weichen in einzelnen Bereichen, beispielsweise dem Urlaub, von den GAV-Bestimmungen ab.
Die Leistungen des SBB Lohnsystems übertreffen die gesetzlichen Bestimmungen.
We pay fair.
Auf unser faires und fortschrittliches Lohnsystem sind wir stolz. Und dies nicht ohne Grund: Zum fünften Mal in Folge wurde die SBB mit dem Label «we pay fair» ausgezeichnet. Damit erreichen wir die höchste Zertifizierungsstufe für ein gerechtes Lohnsystem zwischen Frau und Mann. Wir honorieren die individuelle Leistung, berücksichtigen die Gegebenheiten des Arbeitsmarktes und schaffen Transparenz. 2024 verdienten Frauen bei der SBB im Durchschnitt gleichviel wie Männer. Die Ungleichheit beträgt lediglich 0,1% zu Ungunsten der Frauen. Das zeigt die Überprüfung durch das Kompetenzzentrum für Diversity und Inklusion der Universität St. Gallen. Damit liegt die SBB markant unter der Toleranzgrenze des Bundes von 5% und hat faktisch eine Lohngleichheit erreicht. Die SBB lässt die Lohngleichheit jährlich extern überprüfen und entwickelt das Lohnsystem stetig weiter, um den aktuellen und zukünftigen Herausforderungen gerecht zu werden.
Zulagen und Regionalzulagen.
Falls du sonntags oder nachts arbeitest, profitierst du von attraktiven Zulagen. Ausserdem gleicht die SBB mit der Regionalzulage regionale Lohnunterschiede aus. Dein Lohn ist somit auch von deinem Arbeitsort abhängig. Der vertraglich vereinbarte Arbeitsort definiert den Anspruch auf eine Regionalzulage.