Für die verschiedenen Berufsgruppen der SBB bieten wir bedarfsorientierte Aus- und Weiterbildungen an und stellen die gesundheits- und sicherheitsrelevanten Qualifikationen sicher. Hier finden Sie häufig gestellte Fragen und Antworten dazu.
Login.
Sie können die Anmeldung via Direktlink oder im Webportal über die Kachel LMS in «Mein Arbeitsbereich» vornehmen.
Um sich ins LMS einzuloggen, verwenden Sie immer Ihre Personalnummer (Exxxxxx oder UExxxxx) mit @sbb.ch als E-Mail-Adresse (E123456@sbb.ch oder UE12345@sbb.ch), sowie Ihr persönliches Kennwort.
Nach der ersten Anmeldung auf der LMS-Plattform werden Sie zur Eingabe der Zwei-Faktor-Authentifizierung aufgefordert. Sie haben die Wahl, ob Sie als zweiten Faktor einen SMS-Code auf Ihr Mobiltelefon oder die Microsoft Authenticator App auf einem Smartphone einrichten möchten.
Wir empfehlen Ihnen als zweiten Faktor den SMS-Code zu verwenden, klicken Sie dafür auf «Ich möchte eine andere Methode einrichten» Bestätigen Sie die Auswahl «Telefon» und folgen Sie den Bildschirmanweisungen.
Zusätzlich steht Ihnen die Variante zur Verfügung die Zwei-Faktor-Authentifizierung mit der Microsoft Authenticator App einzurichten. Installieren Sie zuerst die Microsoft Authenticator App aus dem App-Store oder Play Store auf Ihrem Smartphone. Klicken Sie anschliessend auf «Weiter» und folgen Sie den Bildschirmanweisungen.
Wenn sie für die Zwei-Faktor Authentifizierung den SMS-Code ausgewählt haben und Ihre Telefonnummer wechseln, können Sie sich nicht mehr im LMS anmelden. Die Anpassung der Telefonnummer für die Zwei-Faktor-Authentifizierung kann nur telefonisch durch das Service Desk LMS vorgenommen werden.
Kontakt: +41 51 220 30 50
Technische Voraussetzungen.
Wenn Sie bei der Anmeldung eine Fehlermeldung erhalten, überprüfen Sie in Ihrem Internetbrowser folgende Einstellungen:
Cookies: immer erlauben
Pop-up Blocker: deaktiviert
Privat-Modus: immer deaktivieren
Empfohlene Einstellungen: Browserverlauf/Cache nach jeder Sitzung automatisch löschen
Sie können sich ebenfalls die Anleitung «Einstieg LMS» zur Hilfe nehmen. Diese sowie weitere Anleitungen finden Sie auf dem Webportal.
Wenn Sie noch kein persönliches Benutzerkonto (E/UE-Nummer) besitzen, können Sie unter dem folgenden Link das Kursangebot der Personalentwicklung SBB einsehen.
Erhalten Sie 7 Tage vor Kursbeginn per E-Mail eine automatische Abmeldebestätigungs-Benachrichtigung, ohne dass Sie sich selbst abgemeldet haben, wurden Sie aufgrund «Nichterfüllen der Kursvoraussetzungen» (fehlen des medizinischen Tauglichkeitsentscheides, des Zulassungstests WK SC oder des Praxisnachweises SC) von der SBB AG abgemeldet.
In der Anmeldebestätigung, sowie auch in den Elementdetails finden Sie unter «Mitbringen» eine genaue Liste der benötigten Materialien und Dokumente, die für eine reibungslose Kursdurchführung benötigt werden. Bitte überprüfen Sie vor Kursbeginn, dass Sie alles Erforderliche an den Kurs mitbringen.
Medizinische Tauglichkeit.
Die Richtlinien des Bundesamtes für Verkehr (BAV) schreiben vor, dass alle Personen mit sicherheitsrelevanten Tätigkeiten im Eisenbahnbereich (nach VTE und ZSTEBV) ihre medizinische Tauglichkeit nachweisen müssen. Diese Richtlinien muss die SBB AG zwingend einhalten. Bei einem Kursbesuch ist eine Gleisbegehung enthalten, ebenfalls können Sie nach erfolgreich abgeschlossenem Kurs sofort in der entsprechenden Funktion eingesetzt werden, deshalb muss der medizinische Tauglichkeitsentscheid vor Kursbeginn eingereicht werden.
Informationen zu den medizinischen Anforderungen finden Sie unter dem untenstehenden Link.
Ihr medizinischer Tauglichkeitsentscheid muss bis spätestens 14 Tage vor Kursbeginn bei personalentwicklung@sbb.chLink öffnet in neuem Fenster. eingereicht werden. Ansonsten gelten die Kursvoraussetzungen als nicht erfüllt und es folgt 7 Tage vor Kursbeginn eine kostenpflichtige Abmeldung gemäss unseren AGB.
Die medizinische Tauglichkeitsuntersuchung besteht aus einem medizinischen Fragebogen und einem Seh- und Hörtest. Der Tauglichkeitsentscheid ist bei einer Erstuntersuchung bis zum 50. Lebensjahr gültig, während der dazugehörige Seh- und Hörtest bis zum 30. Lebensjahr gültig ist.
Ab dem 30. Lebensjahr muss alle 5 Jahre eine neue Bestätigung des Seh- und Hörvermögens eingereicht werden.
Ab dem 50. Lebensjahr muss die gesamte Tauglichkeitsuntersuchung (medizinischer Fragebogen und Seh- und Hörtest) alle 3 Jahre erneuert werden.
Auf der Homepage vom Bundesamt für Verkehr BAV finden Sie unter «Medizinische Tauglichkeitsuntersuchungen» im Absatz «Beurteilende Stellen» eine Auflistung mit allen BAV-Vertrauensärzte:innen in der Schweiz, bei denen Sie eine Tauglichkeitsuntersuchung durchführen können.
In diesem Fall konnte die Bescheinigung, aufgrund fehlendem (Pass-)Foto von Ihnen, noch nicht bestellt werden. Wir bitten Sie dieses an personalentwicklung@sbb.chLink öffnet in neuem Fenster. in elektronischer Form (JPG-Datei) nachzureichen. Bitte vermerken Sie dabei, dass noch eine Bescheinigung bestellt werden muss.
Die Kontaktperson für die Stammdatenverwaltung in den SBB-Systemen in Ihrem Unternehmen kann die Personenangaben im SBB User Profile anpassen oder kann eine Meldung mit den korrekten Angaben an personalentwicklung@sbb.chLink öffnet in neuem Fenster. senden, sodass die gewünschte Anpassung vorgenommen wird und eine neue Bescheinigung bestellt wird.
Nach dem erfolgreichen Abschluss der Firmenmutation via Webformular muss zwingend eine Benachrichtigung an personalentwicklung@sbb.chLink öffnet in neuem Fenster. für die Bestellung der Bescheinigung lautend auf den neuen Arbeitgeber erfolgen.
Die Kosten für die Bestellung einer neuen Bescheinigung beläuft auf CHF 30.- (exkl. MwSt.).
Die Kosten für die Bestellung einer neuen Bescheinigung beläuft auf CHF 30.- (exkl. MwSt.).
Wir empfehlen, dass Sie den Wiederholungskurs 6-12 Monate vor Ablauf der Qualifikationen absolvieren, die restliche Gültigkeitsdauer der Qualifikationen wird der neuen Bescheinigung gutgeschrieben.
Es können maximal 365 Tage auf die neue Bescheinigung gutgeschrieben werden. Sollten Sie den Wiederholungskurs mehr als 365 Tage vor Ablauf der Qualifikationen absolvieren, werden diese lediglich um 3 Jahre verlängert.
Sind Ihre Qualifikationen bereits abgelaufen oder laufen ab, bevor Sie einen Wiederholungskurs oder eine Nachprüfung absolvieren können, müssen Sie für die Teilnahme das Dokument ,,Bewilligung für die Erneuerung abgelaufener Qualifikationen’’ ausfüllen. Das Dokument finden Sie unter der Kachel «Kurse» im Webportal
Das Dokument muss komplett ausgefüllt inkl. Datum Wiederholungskurs oder Nachprüfung für die Bewilligung an arbeitsstellensicherheit@sbb.chLink öffnet in neuem Fenster. zugesendet werden.
Wird der Antrag bewilligt, muss das Dokument physisch an den Wiederholungskurs oder die Nachprüfung mitgenommen werden und dem Kursleiter zusammen mit den abgelaufenen Bescheinigungen vorgezeigt werden.
Ohne diese beiden Dokumente werden Sie nicht zugelassen und vom Kurs abgewiesen.
Die Qualifikation Sicherheitswärter SiWä wird nur auf die Bescheinigung gedruckt, wenn die entsprechende Firma des Arbeitnehmers einen Rahmenvertrag mit der SBB AG hat:
Firmen mit einem Rahmenvertrag für den Personalverleih mit SBB Infrastruktur für SiWä.
Firmen mit einem Rahmenvertrag für den Personalverleih mit SBB Infrastruktur mit Zusatzleistung SiWä.
Die aktuell zugelassenen Firmen sind auf dem Webportal unter «Sicherheitsorganisation» ersichtlich.
Wenn Sie eine Schulung ohne Prüfung besucht haben oder eine Schulung mit Prüfung erfüllt haben, können Sie sich eine Teilnahmebestätigung aus Ihrem persönlichen LMS-Konto herunterladen.
Nachdem Sie sich angemeldet haben, können Sie unter «Meine Schulungen anzeigen» in der Kachel «Absolvierte Schulungen», «Alle anzeigen» anklicken. Bei den Schulungen mit Abschlussstatus «Abgeschlossen, Besucht und Erfüllt» haben Sie auf der rechten Seite ein kleines Druckersymbol, wenn Sie dieses anklicken, wird Ihnen eine Teilnahmebestätigung automatisch generiert.
Ihr neuer Arbeitgeber kann die Firmenmutation auf dem Webportal beantragen.
Mit dem hinterlegten Formular beantragen Sie die Übertragung von Ihnen bekannten Systemnutzerinnen und Systemnutzern von einer Firma.
Benutzerkonto-Status «inaktiv».
Eine Versetzung im System erfolgt nur, wenn der oder die betreffende Mitarbeitende von der abgebenden Firma bereits im SBB User Profile auf «inaktiv» gesetzt wurde.
Benutzerkonto-Status «aktiv».
Wenn der oder die betreffende Mitarbeitende im SBB User Profile noch bei der abgebenden Firma «aktiv» ist, nehmen Sie bitte mit der Firma Kontakt auf, um diesen Mitarbeiter oder diese Mitarbeiterin «inaktiv» setzen zu lassen.
Alternativ genügt eine schriftliche Bestätigung der «abgebenden Firma», dass der oder die Mitarbeitende ausgetreten ist.
Lautet der Status des Benutzerkontos “Aktiv” muss zwingend eine schriftliche Bestätigung der «abgebenden Firma» beigelegt werden, welche den Austritt des oder der Mitarbeitenden bestätigt.
Die definitive Bescheinigung im Kartenformat muss zusätzlich via Benachrichtigung bei personalentwicklung@sbb.chLink öffnet in neuem Fenster. bestellt werden. Die Kosten für die Bestellung einer neuen Bescheinigung beläuft auf CHF 30.- (exkl. MwSt.).
Kontaktperson.
Die Kontaktperson eines Unternehmens hat in den SBB-Systemen, SBB E-User Profile und Learning Management System (LMS), eine «Vorgesetzten-Rolle», um die Neuregistration und Stammdatenverwaltung von Mitarbeitenden, sowie Kurszuweisungen auf unserer Schulungsplattform LMS vorzunehmen.
SBB E-User Profile:
Unter «Administratoren» können Sie weiteren Mitarbeitenden Ihres Unternehmens die «Admin-Rolle» hinzufügen.
LMS:
In Ihrem Schulungsplan können Sie in der Kachel «Links» das Feld «Optionen und Einstellungen» anklicken. Dort können Sie bei «Stellvertreter» weitere Mitarbeitende Ihres Unternehmens hinzufügen.
Achtung! Nach dem Auswählen des Mitarbeitenden müssen Sie zwingend «Vordefinierte Berechtigungen» anwählen, ansonsten werden die Berechtigungen als Stellvertretung nicht freigeschaltet.
Wenn Mitarbeitende das Unternehmen verlassen, muss im SBB E-User Profile das Benutzerkonto der betroffenen Person auf inaktiv gesetzt werden. Die Mutation kann durch die rückwirkende Anpassung des Austrittsdatums im entsprechenden Benutzerkonto vorgenommen werden.
Das Benutzerkonto der Person wird auf inaktiv gesetzt und alle Systemzugriffe werden deaktiviert.
Mitarbeitende die bereits für einen Kurs im LMS angemeldet sind, werden automatisch kostenpflichtig vom Kurs abgemeldet.
Kontaktstellen.
Das Key Account Management ist zuständig für die Verwaltung der Stammdaten von Drittfirmen, betreut das Webportal, erstellt Optimierungsprozesse für Drittfirmen und ist die Anlaufstelle für jegliche Themen in Bezug auf die Bildung SBB für externe Firmen.
Das ICT Service Desk LMS ist zuständig für technische Anfragen in Bezug auf SBB-Systeme wie z. B. technische Schwierigkeiten mit den Systemen oder Passwort/Benutzeraccount Themen. Sie sind der 1. Level Support für die Kontrolle/Änderung externer Profildaten, Badge Bestellung und viele weitere Thematiken.
Die Abteilung Administration & Kundensupport steht Ihnen bei allen Anliegen rund um die Schulungen und dem Kursangebot der Bildung SBB zur Verfügung.
AKS übernimmt die administrativen Tätigkeiten von HR-POK wie beispielsweise das Teilnehmermanagement, die Kursorganisation und sind Ansprechpartner für Kursinformationen aus dem LMS.