Zwischenfall im Anschlussgleis: Notfallnummer.

Der Anschliessende ist verpflichtet, alle Zwischenfälle, die sich auf dem Anschlussgleis ereignen, der SBB unverzüglich zu melden. Diese Pflicht besteht ohne Rücksicht darauf, ob Schäden an Wagen, Lademitteln, Anlagen des Anschlussgleises oder Bahnanlagen (SBB Netz) erkenntlich sind, oder nicht. Der Anschliessende ist verpflichtet, die Notfallnummer in den Betriebsvorschriften über das Anschlussgleis aufzuführen. Die Meldung des Anschliessenden an die SBB entbindet ihn/sie weder von der Meldepflicht gemäss Verordnung über die Sicherheitsuntersuchung von Zwischenfällen im Verkehrswesen vom 17.12.2014 (VSZV; SR 742.161) noch von der Alarmierung der Blaulichtorganisationen (Sanität, Polizei, Feuerwehr).

Die Notfallnummer lautet: 051 225 08 65
E-Mail: netzleitung@sbb.chLink öffnet in neuem Fenster.

Die Notfallnummer der SBB darf nur für Unregelmässigkeitsmeldungen verwendet werden. Für andere Fragen und Auskünfte steht weiterhin die E-Mail-Adresse anschlussgleise@sbb.chLink öffnet in neuem Fenster. zur Verfügung.

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