Fahrzeugeinsatz.
Das nachfolgend beschriebene Vorgehen ist anwendbar für die Infrastrukturen der SBB Infrastruktur (inkl. Sensetalbahn und Hafenbahn Schweiz), BLS Netz AG und Schweizerischen Südostbahn.
Mit der Sicherheitsbescheinigung weisen Sie nach, dass Sie ein Sicherheitsmanagementsystem (SMS) eingerichtet haben und die Anforderungen an einen ständigen, sicheren und zuverlässigen Betrieb erfüllt sind. Dazu gehört auch die Sicherstellung der Kompatibilität der einzusetzenden Fahrzeuge mit der zu befahrenden Strecke. Wobei es zunächst zu unterscheiden gilt, ob es sich um ein Eisenbahnfahrzeug oder ein Besonderes Fahrzeug (gemäss AB-FDV Infrastruktur, I-30111) handelt.
Eisenbahnfahrzeuge | Besondere Fahrzeuge (gemäss I-30111 1.3, Ziff. 1.1) |
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erfüllen die Infrastrukturanforderungen vollständig und werden i.d.R. für Zugfahrten eingesetzt. Dazu gehören auch folgende Dienstfahrzeuge: - Schienengebundene Maschinen nach EN 14033, in der Transportstellung Sie müssen über eine in der Schweiz anerkannte Zulassung/Betriebsbewilligung verfügen. Im Rahmen des Zulassungsprozesses werden auch die Infrastrukturanforderungen geprüft. |
erfüllen die Infrastrukturanforderungen nicht oder nur ungenügend. Dazu gehören folgende Dienstfahrzeuge: - Zwei-Wege-Maschinen nach EN 15746 Auf den Strecken der SBB (inkl. STB und HBS), BLS, SOB wird für diese Fahrzeuge zusätzlich zur Betriebsbewilligung/Zulassung eine Arbeitsgenehmigung gemäss I-40036 benötigt. |
Der Abgleich der Kompatibilität Fahrzeug/Strecke erfolgt mittels: Route Compatibility Check (siehe unten) |
Abgleich Kompatibilität Fahrzeug/Strecke: Werden Besondere Fahrzeuge auf Baustellen eingesetzt, erfolgt der Abgleich der Kompatibilität Fahrzeug/Strecke im Rahmen der Baustellenorganisation der ISB. Werden Besondere Fahrzeuge für Anschlussgleisverkehre eingesetzt, erfolgt der Abgleich der Kompatibilität Fahrzeug/Strecke im Rahmen eines Einsatzkonzeptes. |