Unsere Kernaufgabe ist die Gewährleistung der Arbeitsstellensicherheit auf Baustellen von Dritten im Gefahrenbereich der Bahninfrastruktur.
Wir sind Ansprechpartner für Dritte, SBB Immobilien, SBB Cargo und SBB Infrastruktur, welche im bahnnahen Bereich Bauvorhaben umsetzen und legen die dafür notwendigen Sicherheitsmassnahmen fest.
Die Sicherheit des Baupersonals, der Anlagen und des Schienenverkehrs hat höchste Priorität. Um den reibungslosen und sicheren Bahnbetrieb gewährleisten zu können, definieren wir die Sicherheitsmassnahmen gemäss R RTE 20100 und R RTE 20600. Wir erbringen folgende qualitativ hochwertigen Leistungen:
Wir sind Ansprechpartner für interne und externe Stakeholder bezüglich der Arbeitsstellensicherheit bei bahnnahen Baustellen.
Wir planen, organisieren und instruieren die für die Baustelle notwendigen Sicherheitsmassnahmen und überwachen die Einhaltung der nötigen Sicherheitsvorschriften.
Wir erarbeiten Vorschläge für Erdungskonzepte und legen sie in Zusammenarbeit mit der Netzkoordination (NEKO) fest.
Wir koordinieren die notwendigen Sperrungen, Schaltungen, Erdungen, Kran- und Schutzgerüstabnahmen.
Wir kontrollieren die Einhaltung der Bauauflagen vor Ort, überwachen punktuell die Arbeitsstellensicherheit und passen bei Bedarf die Sicherheitsmassnahmen an.
Wir stellen die Aufbewahrung von nachweispflichtigen Dokumenten sicher.
Wir sind verantwortlich für eine sichere und zuverlässige Organisation der Arbeitsstellensicherheit für Mensch, Anlage und Schienenverkehr bei bahnnahen Baustellen von Dritten.
Mit diesem Formular können die Sicherheitsleistungen angemeldet werden, um Arbeiten in der Nähe des SBB Bahnareals umzusetzen. Das ausgefüllte Formular ist gemäss geltenden Vorlaufzeiten an die Kontaktperson bei SBB Infrastruktur Überwachung, Bahnnahes Bauen zu schicken.
Die Vorlaufzeiten sind wie folgt festgelegt:
Sind für die geplanten Arbeiten betriebliche Massnahmen z.B. die Ausschaltung der elektrischen Anlagen und das Sperren eines oder mehrerer Gleise oder eine Langsamfahrstelle nötig, beträgt die Bestellfrist für Intervallbestellungen mit oder ohne Massnahmen im Zugverkehr mindestens vier Monate bis zwei Jahre (je nach Streckenabschnitt und bereits geplanten Arbeiten kann die Bestellfrist auch länger sein). Die Sperrfristen können vor Baubeginn mit SBB Infrastruktur Überwachung, Bahnnahes Bauen abgeklärt werden.
FFS SA
Infrastrutture – Sorveglianza – Costruzioni in prossimità della ferrovia
Regione Sud (RSD)
Via Sottocentrale 2
6512 Giubiasco xi040@sbb.chLink öffnet in neuem Fenster.