Die SBB identifiziert effektive, risikobasierte Massnahmen zur Beendigung, Verhinderung & Abschwächung negativer Auswirkungen.
Für die genannten sechs Menschenrechtsthemen setzt die SBB vorrangig Massnahmen um. Bei der Auswahl der Massnahmen berücksichtigen wir sowohl den Verursacherbeitrag als auch das Einflussvermögen der SBB. So stellen wir sicher, dass die Massnahmen wirkungsorientiert und für das Unternehmen zumutbar sind.
Präventionsmassnahmen.
Präventionsmassnahmen zielen darauf ab, die Risikolage von Menschen vor Ort zu verbessern. Das Massnahmenspektrum der SBB umfasst die Weiterentwicklung bestehender sowie die Etablierung neuer Massnahmen. Hervorzuheben sind insbesondere die folgenden Präventionsmassnahmen:
- Veröffentlichung der Grundsätze der menschenrechtlichen Sorgfalt und deren Verankerung innerhalb des Unternehmens
- Festlegung klarer Verantwortlichkeiten und Prozesse, insbesondere der Koordinationsauftrag an die SBB interne Arbeitsgruppe ESG (Environmental, Social, Governance) sowie die Integration von Menschenrechtsrisiken in das Risikomanagement der SBB
- Umsetzung und Weiterentwicklung unserer Verhaltenskodizes für Mitarbeitende und Geschäftspartner
- Risikobasierte Integration von Menschenrechtsthemen in unsere Beschaffungsprozesse (Ausschreibung und Vertrag)
- Streben nach mehr Transparenz in unseren risikobehafteten Lieferketten
- Nutzng von Branchenverbänden und -mitgliedschaften (beispielsweise Railsponsible, UIC), um auf Menschenrechtsthemen aufmerksam zu machen und gemeinsam Verbesserungsmöglichkeiten zu erarbeiten
- Risikobasierte Weiterbildung und Sensibilisierung unserer Mitarbeitenden und Geschäftspartnern durch regelmässige Informationen und Schulungen
Kontrollmassnahmen.
Das Ziel unserer Kontrollmassnahmen ist es, Risiken und Hinweise zu untersuchen und mit der nötigen Sorfgalt zu prüfen, ob tatsächlich Menschenrechtsverletzungen vorliegen. Besonders hervorzuheben sind folgende Kontrollmassnahmen:
- Durchführung sowie Einforderung regelmässiger sowie anlassbezogener risikobasierter Selbstevaluationen (z.B. ecovadis) oder Sozialaudits (z.B. amfori BSCI)
- Integration der Menschenrechtsthematik in die Lieferantengespräche und die Lieferantenbewertung
- Nutzung und Auswertung verschiedener Datenquellen (z.B. Umfragen oder Media Monitoring)
Abhilfemassnahmen.
Gemeldete Vorfälle werden nach einem standardisierten Prozess entgegengenommen und untersucht. Alle bereitgestellten Informationen, einschliesslich der Identität des Hinweisgebers, werden im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten vertraulich behandelt. Wenn sich ein Verstoss im eigenen Geschäftsumfeld bestätigt, leiten wir angemessene Massnahmen ein, um Abhilfe zu schaffen.