Im Bahnhof bitte absteigen.

Herzlichen Dank, dass Sie Ihr Fahrzeug schieben oder tragen.

Wir bieten Ihnen im Bahnhof grösstmögliche Sicherheit. Unser Bestreben ist, dass sich alle Reisenden und Passanten sicher und wohl fühlen. Deshalb gilt auf dem gesamten Bahnhofareal, d.h. auf Perrons, Rampen, Treppen, Hallen, Passagen, Unterführungen, ein Fahrverbot für Fahrzeuge aller Art wie zum Beispiel Fahrräder, Trottinettes und Skateboards.

Ausgenommen sind Rollstühle und bewilligte Fahrten.

Wir bitten Sie daher, das Fahrverbot zu respektieren und dadurch Unfälle zu vermeiden.

Unfallrisiken.

  • Ein Mann auf einem Trottinette hält sich nicht an das Fahrverbot im Bahnareal und fährt auf dem Perron in einen anderen Reisenden hinein. Der Reisende stürzt und fällt zu Boden.
  • Eine Frau auf einem Skateboard hält sich nicht an das Fahrverbot im Bahnareal und fährt auf dem Perron in einen Rollstuhlfahrer hinein. Der Rollstuhlfahrer versucht sich mit seinem Arm zu schützen, die Frau fällt von ihrem Skateboard.
  • Ein Mann auf einem Fahrrad hält sich nicht an das Fahrverbot im Bahnareal, verliert auf dem Perron das Gleichgewicht und stürzt. Der Mann fällt zu Boden, sein Fahrrad fällt vor den einfahrenden Zug.

Bitte beachten Sie, dass Missachtungen des Fahrverbots strafrechtlich verfolgt werden.

Bahnhofordnung.

Das Fahrverbot ist Bestandteil der Bahnhofordnung. Diese gilt auf sämtlichen Bahnhofarealen der SBB und für alle Reisende, Kundinnen und Kunden sowie Passantinnen und Passanten.

Zur Bahnhofordnung

Weiterführender Inhalt

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Bollwerk 10

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3000 Bern 65

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