Erstattungsformular für nationale ÖV-Billette und Sitzplatzreservationen – ausgestellt über die SBB Swiss Mobility API / AgentClient.

Bitte erstatten Sie Billette bis vor dem 1. Geltungstag zwingend über die SBB Swiss Mobility API oder den AgentClient (ausgenommen Sparangebote). Für Erstattungen ab dem 1.Geltungstag verwenden Sie bitte untenstehendes Formular. 

Die offiziellen Erstattungsgründe sind im Tarif 600.9 und Tarif 673 (Swiss Travel System Produkte) geregelt.

Zur Übersicht der Tarife und Vorschriften

Formularschritte

Was ist der Erstattungsgrund?

Was ist der Erstattungsgrund?

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Was ist der Erstattungsgrund?

Was ist der Erstattungsgrund?

Dienstfehler am Ausgabetag.

Der vollständige Betrag ohne Selbstbehalt wird erstattet, sofern das Einreichdatum dem Ausstellungsdatum des Billetts entspricht.
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Neues Billett wurde gelöst und ersetzt das vorherige.

Das neue Billett muss als Upload hochgeladen werden. Es wird pro Bestellnummer ein Selbstbehalt von CHF 10.– berechnet, ausgenommen bei folgenden Upsellings: von 2. auf 1. Klasse oder z.B. von einem 4-Tagespass zu einem 8-Tagespass (Regionalpässe, Swiss Travel Pässe)
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Unbenutztes Billett.

Es wird pro Bestellnummer ein Selbstbehalt von CHF 10.- berechnet. Der Beweis der Nichtbenutzung in Form einer offiziellen Bestätigung muss erbracht und als Upload hochgeladen werden. Akzeptiert werden beispielsweise: Offizielle Bestätigung des Flug- oder Zugunternehmens, dass aufgrund von Ausfall, Stornierung, Nichtbenutzung des Fluges oder internationalen Zuges in die Schweiz die nachfolgende Leistung nicht in Anspruch genommen wurde.
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Reiseunfähigkeit infolge Krankheit, Unfall, Tod.

Ein entsprechendes Zeugnis (Bestätigung über Spital- oder Kuraufenthalt, Arztzeugnis über Reiseunfähigkeit) muss als Upload hochgeladen werden. Es wird pro Bestellnummer ein Selbstbehalt von CHF 10.– berechnet.
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Ausfall/Streckenunterbruch.

Aufgrund einer betrieblichen Störung (nur streckenbezogene Fahrausweise inklusive STS-Bergausflüge) verzichtet der Endkunde auf die Reise oder bricht diese ab, da der Zweck der Reise nicht erfüllt werden konnte. Es wird kein Selbstbehalt verrechnet. Bitte laden Sie als Upload die Bestätigung der jeweiligen Transportunternehmungen hoch. Beispiel: Aufgrund einer betrieblichen Störung hat der Endkunde die Panoramazugreise/Bergausflug/Tagesauflug nicht angetreten oder abgebrochen. Wichtig: Wird die Transportleistung vom Endkunden trotz der betrieblichen Störung in Anspruch genommen, besteht kein Anrecht auf eine Erstattung.
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Änderung Teilnehmeranzahl.

Es ist ein neues Gruppenbillett mit der korrekten Anzahl Teilnehmer auszustellen, zwingend mit dem heutigen Datum. Bitte die Bestellnummer des neu ausgestellten Gruppenbilletts mit der korrekten Anzahl Teilnehmender eintragen und das benutzte, von der Transportunternehmung bestätigte, Gruppenbillett hochladen. Es wird pro Bestellnummer ein Selbstbehalt von CHF 10.– berechnet.
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Teilweise benutzte oder bereits aktivierte STP/STPF.

Es wird kein Selbstbehalt verrechnet. Dieser ist bereits in den Prozentsätzen berücksichtigt – siehe Tarif 673. Der Beweis der Nichtbenutzung in Form einer offiziellen Bestätigung muss erbracht werden. Beispiel: Neues internationales Flug- oder Zugticket wurde gekauft, das eine verfrühte Abreise bestätigt und die Teilbenutzung des STP-Passes beweist.
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Dienstfehler am Ausgabetag.

Der vollständige Betrag ohne Selbstbehalt wird erstattet, sofern das Einreichdatum dem Ausstellungsdatum des Billetts entspricht.
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Reiseunfähigkeit infolge Krankheit, Unfall, Tod.

Ein entsprechendes Zeugnis (Bestätigung über Spital- oder Kuraufenthalt, Arztzeugnis über Reiseunfähigkeit) muss als Upload hochgeladen werden. Es wird pro Bestellnummer ein Selbstbehalt von CHF 10.– berechnet.
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Ausfall/Streckenunterbruch.

Aufgrund einer betrieblichen Störung (nur streckenbezogene Fahrausweise inklusive STS-Bergausflüge) verzichtet der Endkunde auf die Reise oder bricht diese ab, da der Zweck der Reise nicht erfüllt werden konnte. Es wird kein Selbstbehalt verrechnet. Bitte laden Sie die Bestätigung der jeweiligen Transportunternehmungen als Upload hoch. Beispiel: Aufgrund einer betrieblichen Störung hat der Endkunde die Panoramazugreise/Bergausflug/Tagesauflug nicht angetreten oder abgebrochen. Wichtig: Wird die Transportleistung vom Endkunden trotz der betrieblichen Störung in Anspruch genommen, besteht kein Anrecht auf eine Erstattung.
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Kontaktdaten.
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