KV-Terminals.
Anlagen für den Kombinierten Verkehr für Terminalbetreiber.
SBB Infrastruktur verfügt an ausgewählten Standorten über Anlagen, welche an Terminalbetreiber für den Umschlag im Kombinierten Verkehr abgegeben werden können. Mit entsprechenden Verträgen räumen wir gegen Entschädigung die entsprechenden langfristigen Nutzungsrechte ein und regeln insbesondere die Unterhaltspflicht. Voraussetzung für einen Vertragsabschluss ist ein regelmässiges Verkehrsaufkommen. Die Umschlagsgleise erhalten den Status eines Anschlussgleises gemäss Gütertransportgesetz (GüTG).
Interessierte wenden sich an kv-terminal@sbb.chLink öffnet in neuem Fenster..