Genehmigung von Bauarbeiten und Projekten gemäss Art. 18m EBG.

Alle Eingriffe und Arbeiten in der Nähe des Bahnareals bzw. der Bahnanlagen unterliegen gemäss Art. 18m EBG der Bewilligungspflicht durch die SBB.

Davon betroffen sind bspw. folgende Projekte mit oder ohne Plangenehmigungsverfahren (nicht abschliessend):

  • Bau-, Abbruch-, Umbau- und Renovationsarbeiten an Gebäuden
  • Verlegung von Leitungen, Kabeln und Kanalisationen neben oder unter den Gleisen
  • Errichtung von Mobiltelefonantennen
  • Installation von technischen Ausrüstungen (z. B. technische Schränke)
  • Aufbau von Zäunen
  • Pflanzung von Bäumen, sowohl mit als auch ohne Plangenehmigungsverfahren

Sowohl mit als auch ohne Planauflage dürfen die Bauarbeiten erst nach Bewilligung der SBB aufgenommen werden. Grund dafür ist die Betriebssicherheit.

Information und Bewilligungsgesuch zuhanden der SBB.

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