Die Ausschreibungsbestimmungen beschreiben das Verfahren, die Bestimmungen und die Bewertungsregeln, nach denen die SBB das Projekt vergibt. Sie enthalten BIM-spezifische Eignungs- und Zuschlagskriterien. Die SBB passt die geltenden Bestimmungen je nach Projekt an.
Als Eignungskriterium fordert die SBB den Nachweis, dass der Auftragnehmer die openBIM-Arbeitsweise einhält. Zusätzlich kann die SBB eine Projektreferenz mit BIM fordern. Dies ist insbesondere bei komplexen Projekten vorgesehen. Detaillierte Informationen hierzu finden Sie in den Projektunterlagen.
Die SBB ist sich bewusst: Um mit BIM zu arbeiten, muss sich die gesamte Branche transformieren. Daher stellt die SBB realistische Mindestanforderungen an die Schlüsselpersonen bezüglich BIM. Diese kann der Auftragnehmer üblicherweise durch eine Projektreferenz oder eine Ausbildung zu BIM erfüllen.
Als Zuschlagskriterien bewertet die SBB üblicherweise das Vorgehenskonzept und die Projektorganisation bzgl. BIM, inkl. personeller Besetzung.