Das Trassenpreissystem.

Für die Benützung ihrer Infrastruktur hat die Infrastrukturbetreiberin Anspruch auf ein Entgelt. Das Entgelt ist diskriminierungsfrei festzulegen und muss mindestens die Grenzkosten decken, die auf einer zeitgemäss ausgebauten Strecke normalerweise anfallen. 

Die aktuellen Ansätze sind in den jeweils gültigen Leistungskatalogen abrufbar.

Zu den Leistungskatalogen

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