Lärmschutz.

Dank eines umfassenden Lärmsanierungsprogramms ist die SBB seit Jahren europaweit Vorreiterin beim Schutz der Bevölkerung vor Bahnlärm.

Neben zahlreichen Vorteilen in Bezug auf die Umwelt ist der Bahnbetrieb auch mit einigen negativen Auswirkungen verbunden – eine davon ist Lärm. Die SBB arbeitet intensiv an der Reduktion von Lärm im Bahn- und Rangierbetrieb sowie bei abgestellten Zügen und bei Bauarbeiten.

Lärmsanierung der Flotte.

Wann immer möglich bekämpft die SBB Lärm direkt an der Quelle. So hat sie mit Unterstützung des Bundes bis heute sämtliche Personenwagen und Güterwagen lärmsaniert, d.h. mit sogenannten K-Bremssohlen aus Verbundstoffen ausgerüstet. Zudem hat SBB Cargo 2600 neue lärmarme Güterwagen beschafft, sodass heute fast die gesamte Flotte leise über die Schienen rollt. Auf den wichtigen Transitstrecken verkehrten bisher rund 20% ausländische Güterwagen mit alten, lauten Bremssystemen. Zusammen mit dem Internationalen Eisenbahnverband (UIC) machte sich die SBB deshalb für die Sanierung ausländischer Güterwaggons stark.  Seit 2020 gilt ein Verbot lauter Güterwagen auf dem Schweizer Bahnnetz. Damit konnten insbesondere die nächtlichen Güterverkehrsemissionen nochmals deutlich reduziert werden.

Schallschutz an Bahnlinien. 

Um Anwohnerinnen und Anwohner vor Bahnlärm zu schützen, hat die SBB im Rahmen eines Sanierungsauftrags des Bundes Lärmschutzwände installiert. Zusätzlich wurden und werden bei Bedarf in Ausbauprojekten flankierend Lärmschutzwände erstellt. Inzwischen beträgt die Gesamtlänge dieser Wände (inkl. Lärmschutzdämme) auf dem Netz der SBB rund 400 Kilometer. Dort, wo es weiterhin zu Überschreitungen der Lärmgrenzwerte kommt, wurden zusätzlich Schallschutzfenster an den betroffenen Häusern montiert. Heute gilt das Schienennetz der SBB gemäss Lärmschutz-Verordnung, die für die SBB massgebend ist, als lärmsaniert. Das bedeutet, dass zusätzliche Lärmschutzmassnahmen entlang der bestehenden Infrastruktur nur dann infrage kommen, wenn beispielsweise ein zusätzliches Gleis, zusätzliche Züge oder andere Veränderungen an der Infrastruktur zu einer wesentlichen Zunahme des Lärms führen. Die Umweltspezialistinnen und -spezialisten der SBB beurteilen dies jeweils im Baubewilligungsverfahren, abgestützt auf die bundesrechtlichen Bestimmungen. Diese Beurteilung wird im Rahmen des Bewilligungsverfahrens unter anderem von den Umweltfachstellen des Bundes und der betroffenen Kantone geprüft.

Eine (Mit-)Finanzierung von Lärmschutzmassnahmen durch Anwohnerinnen und Anwohner ausserhalb von konkreten SBB-Ausbauprojekten ist nicht vorgesehen. 

Weitere Informationen zum Lärmsanierungsprogramm des BundesLink öffnet in neuem Fenster.
Bundesamt für Verkehr BAV PlangenehmigungsverfahrenLink öffnet in neuem Fenster.