Lärmschutz.
Dank umfassenden Lärmschutzmassnahmen ist die SBB seit Jahren europaweit Vorreiterin beim Schutz der Bevölkerung vor Bahnlärm.
Neben zahlreichen Umweltvorteilen ist der Bahnbetrieb auch mit einigen negativen Auswirkungen verbunden – eine davon ist Lärm. Die Eisenbahn ist nach dem Strassenverkehr und dem Luftverkehr die drittgrösste Lärmquelle in der Schweiz. Weiter verursachen auch der Bau und der Unterhalt der Eisenbahninfrastruktur Lärmbelastungen, wenn auch zeitlich beschränkt.
Es ist die Verantwortung der SBB, betroffene Menschen vor übermässigem Lärm bestmöglich zu schützen. Die Umsetzung von Massnahmen erfolgt auf Basis der gesetzlichen Grundlagen. Im Rahmen eines umfangreichen Sanierungsprogramms des Bundes konnten bereits mehr als 80 Prozent der im Jahr 2000 von Bahnlärm betroffenen Personen geschützt werden. Dies umfasste unter anderem den Bau von Lärmschutzwänden, den Umbau des Rollmaterials und das Verbot besonders lauter Güterwagen im Schweizer Schienennetz. Um auch die restlichen der heute noch betroffenen Personen vor übermässigem Lärm zu schützen, arbeitet die SBB intensiv daran, verhältnismässige Lösungen zu finden.
Weitere Informationen: Stand der Lärmbelastung in der SchweizLärmsanierung der Flotte.
Wann immer möglich bekämpft die SBB Lärm direkt an der Quelle. So hat sie mit Unterstützung des Bundes bis heute sämtliche Personenwagen und Güterwagen lärmsaniert, d.h. mit sogenannten K-Bremssohlen aus Verbundstoffen ausgerüstet. Zudem hat SBB Cargo zahlreiche neue lärmarme Güterwagen beschafft, sodass heute fast die gesamte Flotte leiser über die Schienen rollt. Auf den wichtigen Transitstrecken verkehrten jedoch auch ausländische Güterwagen. Zusammen mit dem Internationalen Eisenbahnverband (UIC) machte sich die SBB deshalb für die Sanierung ausländischer Güterwaggons stark. Seit 2020 gilt ein Verbot lauter Güterwagen auf dem Schweizer Bahnnetz. Damit konnten insbesondere die nächtlichen Güterverkehrsemissionen deutlich reduziert werden.
Lärmschutz an Bahnlinien.
Um Anwohnerinnen und Anwohner vor Bahnlärm zu schützen, hat die SBB im Rahmen des Sanierungsauftrags des Bundes Lärmschutzwände installiert sowie andere Massnahmen umgesetzt. Inzwischen beträgt die Gesamtlänge dieser Wände (inkl. Lärmschutzdämme) auf dem Netz der SBB über 400 Kilometer. Heute gilt das Schienennetz der SBB gemäss Lärmschutz-Verordnung, die für die SBB massgebend ist, als lärmsaniert. Das bedeutet, dass zusätzliche Lärmschutzmassnahmen entlang der bestehenden Infrastruktur nur dann infrage kommen, wenn beispielsweise ein zusätzliches Gleis, zusätzliche Züge oder andere Veränderungen an der Infrastruktur zu einer wesentlichen Zunahme des Lärms führen. Die Lärm- und Umweltspezialistinnen und -spezialisten der SBB beurteilen dies jeweils im Baubewilligungsverfahren, abgestützt auf die bundesrechtlichen Bestimmungen. Diese Beurteilung wird im Rahmen des Bewilligungsverfahrens unter anderem von den Umweltfachstellen des Bundes und der betroffenen Kantone geprüft.
Weitere Informationen zum Lärmsanierungsprogramm des BundesLink öffnet in neuem Fenster.
Bundesamt für Verkehr BAV PlangenehmigungsverfahrenLink öffnet in neuem Fenster.
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