Ausbauschritte.
In der Schweiz wird das Bahnangebot im Rahmen von Ausbauschritten erweitert. Federführend ist der Bund. Er legt zuerst die Planungsgrundsätze fest. Dann geben Kantone (Regionalverkehr), Bahnen (Fernverkehr) und Güterverkehrsbranche (Güterverkehr) ihre Angebotsziele ein. Das können beispielsweise dichtere Takte sein oder neue Haltestellen.
Der Bund beauftragt sodann die Bahnen, auf ihren Netzen zu prüfen, welche Infrastrukturausbauten dafür nötig sind. Auf dieser Grundlage sowie der Nachfrageprognosen und der Wirtschaftlichkeit bestimmt der Bund, welche Angebote und Infrastrukturausbauten umgesetzt werden sollen. Das geschnürte Paket legt der Bund dem Parlament vor. Stimmt das Parlament der Vorlage zu, erteilt der Bund den Bahnen die Aufträge zur weiteren Planung und Umsetzung.