Genehmigung von Bauarbeiten/Projekten gemäss Art. 18m EBG.

Alle Eingriffe und Arbeiten in der Nähe des Bahnareals bzw. der Bahnanlagen unterliegen gemäss Art. 18m EBG der Bewilligungspflicht durch die SBB.

Davon betroffen sind Bau-, Abriss-, Umbau- und Renovationsprojekte an Gebäuden, Verlegung von Leitungen, Kabeln und Kanalisationen neben oder unter den Gleisen, Errichten von Mobiltelefonantennen, Ausrüstungen (technischer Schrank) und Zäunen, Pflanzen von Bäumen mit oder ohne Plangenehmigungsverfahren. 

Sowohl mit als auch ohne Planauflage dürfen die Bauarbeiten erst nach Bewilligung durch die SBB aufgenommen werden. Grund dafür ist die Betriebssicherheit. 

Information und Bewilligungsgesuch zuhanden der SBB.

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