Informationen und Tipps zur Psychologischen Tauglichkeitsuntersuchung.

Wer sich um die Ausbildung als Zugverkehrsleiter:in oder als Lokführer:in bewirbt, muss sich einer psychologischen Untersuchung eines Vertrauenspsychologen oder einer Vertrauenspsychologin unterziehen. 

In der psychologischen Untersuchung beurteilt ein Vertrauenspsychologe oder eine Vertrauenspsychologin, ob die untersuchte Person für die sicherheitsrelevante Tätigkeit für psychologisch tauglich erklärt werden kann.