Bei Personenunfällen handelt es sich oft, aber nicht immer, um Suizide. Diese haben grosse Auswirkungen auf den Bahnverkehr.
Bei Personenunfällen handelt es sich oft, aber nicht immer, um Suizide. Diese führen zu grossem menschlichem Leid bei Betroffenen, Angehörigen, Reisenden und Mitarbeitenden. Zudem haben Personenunfälle grosse Auswirkungen auf den Bahnverkehr und lösen jeweils einen Grosseinsatz aus.
Bei einem Personenunfall können die Reisenden im Durchschnitt nach rund 90 Minuten wieder befördert werden. Die gesamte Strecke ist in der Regel rund drei Stunden beeinträchtigt. Diese Zeiten sind jedoch sehr ereignisortabhängig.
Die SBB Feuerwehr-Intervention evakuiert die Reisenden aus dem Zug, hilft bei der Personenrettung oder Bergung und reinigt die Lokomotive sowie die Gleisanlagen.
Der Einsatzleiter Bahn ist Ansprechpartner für alle Akteure am Ereignisort und leitet den Einsatz der SBB Mitarbeitenden. Er stellt die Kommunikation mit der Betriebszentrale und die Betreuung der Lokführer:in sicher. Zudem beauftragt er den Sicherheitschef/die Sicherheitschefin mit der Gleissperrung und Sicherung des Ereignisorts.
Die Kantonspolizei hat den Lead am Ereignisort und sperrt die Unfallstelle ab. Die Kantonspolizisten ermitteln den Sachverhalt (fotografieren, abmessen) und führen erste Befragungen durch, unter anderem mit dem Lokführer.
Die Sanität führt lebensrettende Massnahmen durch, falls das Unfallopfer noch lebt.
Der Bestatter sargt die Leiche ein.
Der/Die Gerichtsmediziner:in/Der/Die Amtsarzt/-ärztin führt die gerichtsmedizinische Untersuchung durch: War es ein Suizid, ein Unfall oder ein Tötungsdelikt?
Diese Akteure sind nicht zwingend immer vor Ort. Es wird von Kanton zu Kanton unterschiedlich gehandhabt und hängt von der konkreten Situation ab, wer dabei ist.
Die Staatsanwaltschaft leitet das gerichtspolizeiliche Verfahren.
SBB Care wird je nach Situation durch die Einsatzleitzentrale Intervention aufgeboten. Sie betreuen sie die Angehörigen, vor Ort und im Nachhinein.
Die Transportpolizei der SBB erstellt eine Sicherheitszone und überwacht die Absperrung.
Die Feuerwehr (nicht die SBB Feuerwehr Intervention) hilft bei der Bergung, Absperrung und Beleuchtung sowie bei der Evakuierung der Reisenden mit.