Zugordnung.

Damit sich alle Reisenden in den Zügen der SBB sicher und wohl fühlen, gelten in Regional- und Fernverkehr folgende Benützungsvorschriften. 

Benützungsvorschriften.

  • Vor Fahrtantritt müssen Sie in Besitz eines gültigen Fahrausweises für die entsprechende Klasse sein. 
  • Rauchen ist verboten (inkl. E-Zigaretten). 
  • Akustische Belästigung und Betteln sind verboten. 
  • Beschmutzung und Beschädigung sind verboten. 
  • Pro Person darf nur ein Sitzplatz belegt werden. 
  • Ohne vorherige Genehmigung ist das Filmen/Fotografieren von Personen verboten. 
  • Die Anweisungen des Personals sind zu befolgen. Beschimpfungen, Drohungen und Tätlichkeiten gegen das Personal werden von Amtes wegen verfolgt.

 Verstösse können zu Transportausschluss, Schadenersatzforderungen, Erhebung von Zuschlägen und Strafverfolgung führen.