Netzzugangsbedingungen.
Um als EVU auf unserem Streckennetz verkehren zu können, benötigen Sie eine Netzzugangsbewilligung und Sicherheitsbescheinigung des Bundesamtes für Verkehr sowie eine Netzzugangsvereinbarung mit uns als Infrastrukturbetreiberin (ISB).
Mit der Netzzugangsvereinbarung wird die Geschäftsbeziehung zwischen Ihnen als EVU und uns als ISB geregelt. Es handelt sich dabei um eine Standardvereinbarung.
Die wichtigsten Vereinbarungsbestandteile sind:
- die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der SBB für die Benützung der Eisenbahninfrastruktur (AGB-ISB)
- das Network Statement
- der Leistungskatalog der ISB
- Netzzugangsvereinbarung (Muster SBB Infrastruktur) (PDF, 100 KB)Link öffnet in neuem Fenster. (PDF, 100 KB)Dieses Dokument ist nicht barrierefrei.
- Netzzugangsvereinbarung (Muster Sensetalbahn AG) (PDF, 100 KB)Link öffnet in neuem Fenster. (PDF, 100 KB)Dieses Dokument ist nicht barrierefrei.
- Netzzugangsvereinbarung (Muster Hafenbahn Schweiz AG) (PDF, 119 KB)Link öffnet in neuem Fenster. (PDF, 119 KB)Dieses Dokument ist nicht barrierefrei.
- Anpassung Anhang 1 (Ansprechstelle des EVU)Link öffnet in neuem Fenster.
- Übersichtskarte ISB
Link öffnet in neuem Fenster. - AGB-ISB (PDF, 153 KB)Link öffnet in neuem Fenster. (PDF, 153 KB)Dieses Dokument ist nicht barrierefrei.
Die Netzzugangs- und Nutzungsbedingungen für unser Schienennetz werden in Form des europäisch anerkannten Network Statements publiziert. Für jedes Fahrplanjahr existiert ein eigenes Network Statement.