Netzzugang.
Um als EVU auf unserem Streckennetz verkehren zu können, benötigen Sie eine Netzzugangsbewilligung und Sicherheitsbescheinigung des Bundesamtes für Verkehr sowie eine Netzzugangsvereinbarung mit uns als Infrastrukturbetreiberin (ISB).
Bitte beachten Sie die Unterseite zum Fahrzeugeinsatz unter Ihrer SicherheitsbescheinigungMit der Netzzugangsvereinbarung wird die Geschäftsbeziehung zwischen Ihnen als EVU und uns als ISB geregelt. Es handelt sich dabei um eine Standardvereinbarung.
Die wichtigsten Vereinbarungsbestandteile sind:
- die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der SBB für die Benützung der Eisenbahninfrastruktur (AGB-ISB)
- das Network Statement
- der Leistungskatalog der ISB
- Netzzugangsvereinbarung (Muster) (PDF, 222 KB)Link öffnet in neuem Fenster. (PDF, 222 KB)Dieses Dokument ist nicht barrierefrei.
- Anpassung Anhang 1 (Ansprechstelle des EVU)Link öffnet in neuem Fenster.
- Anpassung Anhang 2 (Freigabe von Debitorencodes)Link öffnet in neuem Fenster.
- Übersichtskarte ISB (PDF, 2.2 MB)Link öffnet in neuem Fenster. (PDF, 2.2 MB)Dieses Dokument ist nicht barrierefrei.
- AGB-ISBLink öffnet in neuem Fenster.
Die Netzzugangs- und Nutzungsbedingungen für unser Schienennetz werden in Form des europäisch anerkannten Network Statements publiziert. Für jedes Fahrplanjahr existiert ein eigenes Network Statement.