Fokusthemen.
Lärmbonus.
Die Reduzierung des Lärms direkt am Rollmaterial ist seit einiger Zeit nicht nur Thema in der Schweiz. Aktuell bieten auch die Niederlande und Deutschland Lärmbonusprogramme an, welche eine Umrüstung auf lärmarme Bremssohlen finanziell fördern.
Neben den bekannten Antragsprozessen in den jeweiligen Ländern haben die Niederlande, die Schweiz und Deutschland eine gemeinsame Anlaufstelle für die Antragstellung geschaffen, den Single-Entry-Point (SEP).
Bonusanträge für die drei Länder können nun mit einem Arbeitsschritt, zentral über bonus@sep-silentwagon.infoLink öffnet in neuem Fenster. gestellt werden. Damit soll eine deutliche Vereinfachung des Antragsprozesses für alle Kunden erreicht werden.
Auf der Internetseite http://sep-silentwagon.info/ finden Sie die wichtigsten Informationen rund um den Lärmbonus in den drei Ländern.
Hinweise für Bonusanträge für die Schweiz.
Seit 1.1.2017 erfolgt die Bonusauszahlung auf den meisten Normalspurstrecken1 der Schweiz direkt mittels der monatlichen Trassenpreisabrechnung. Dazu müssen die EVU sicherstellen, dass die lärmarmen Wagen, die sie befördern, in der von den zuständigen Stellen der Niederlande, Deutschlands und der Schweiz gemeinsam betriebenen „Silent Wagon Data Base“ (SWDB) korrekt eingetragen sind. Für Wagen, die in der SWDB eingetragen sind2 und deren Bremstypangaben in den an den Infrastrukturbetreiber zu übermittelnden betriebsnotwendigen Daten des Zuges korrekt erfasst wurden, wird für jede Fahrt in der Schweiz automatisch der Lärmbonus berechnet und auf der monatlichen Trassenpreisrechnung gutgeschrieben.
Lärmbonusanträge für die übrigen Strecken in der Schweiz erfolgen wahlweise mittels SEP-Formular über den Single Entry Point (SEP) oder nach dem bekannten Prozess direkt beim BAV (Bundesamt für Verkehr) laermbonus@bav.admin.chLink öffnet in neuem Fenster. bis spätestens Ende Juni des Folgejahres mit einer Liste der umgerüsteten Güterwagen, der jährlichen Laufleistung pro ISB (Infrastrukturbetreiber) und der jeweiligen Bremsausrüstung.
1 Infrastrukturen mit automatischer Lärmbonusabrechnung: SBB AG, BLS Netz AG, Sensetalbahn (STB), Schweizerische Südostbahn AG (SOB), Hafenbahnen Schweiz AG (HBSAG) und Abschnitte zwischen Basel Verbindungsbahn (BSVB) und Basel Bad Bf (BAD) sowie zwischen Basel Bad Bf (BAD) und Basel Bad Rbf Kleinhüningen Abzw (BADH) im Betrieb der DB Netz AG).
2 Für die Anmeldung der Wagen in der SWDB verwenden Sie bitte ausschliesslich das „Excel-Importdokument“ auf der SEP-Homepage.
Trassenpreissystem 2017 – Basispreis Verschleiss.
Das Trassenpreissystem 2017 berücksichtigt neu den Grad der Abnutzung, die verschiedene Züge verursachen und zwar in Form eines «Verschleissfaktors». Der Verschleissfaktor Fahrbahn schafft neben der verursachergerechteren Verrechnung der Verschleisskosten neue Anreize für einen schonenderen Umgang mit der Fahrbahn und reduziert mittel- bis langfristig auch den Substanzerhaltungsbedarf.
In einem Fachartikel in der Zeitschrift ZEV Rail (PDF, 1,7 MB)Link öffnet in neuem Fenster. (PDF, 1,7 MB)Dieses Dokument ist nicht barrierefrei. erklären die Autoren die Hintergründe der verschleissabhängigen Komponente im Trassenpreissystem der Schweiz.