Das Projekt «Abstellanlage Bern Bümpliz Süd» beinhaltete eine Erneuerung der dortigen Streckengleise sowie eine neue Abstellanlage für den Fern- und Regionalverkehr. Die Abstellgleise wurden auf SBB-eigenem Boden realisiert. Gebaut wurden zwei Abstellgleise für Fernverkehrszüge mit einer Länge von bis zu 400 Metern sowie vier Abstellgleise für Regionalverkehrszüge mit einer Länge zwischen 130 bis 210 Metern.
Für die neuen Abstellgleise waren bei den bestehenden Streckengleisen Anpassungen an der Fahrleitung und der Signalisierung nötig. Weiter wurden Flächen für Abfallpressmulden, Personalcontainer, Lagercontainer und Personalparkplätze breitgestellt sowie die notwendigen Strom- und Wasseranschlüsse und Wasserzapfstellen zur Versorgung der Fahrzeuge. Dazu waren bestehende Gebäude auf SBB-eigenem Boden und eine Verladerampe abgebrochen worden.
Teil des Projekts sind ausserdem zwei Abschnitte mit drei Meter hohen Lärmschutzwänden auf der Südseite. Der eine Abschnitt ist 180 Meter lang, der andere 72 Meter. Dort grenzt die künftige Abstellanlage direkt an Bereiche mit Wohnnutzung. Die Lärmschutzwände aus Lavabeton reduzieren die Immissionen, welche durch den Betrieb der Abstellanlage für die Anwohnerinnen und Anwohner entstehen. Zudem reduzieren die Wände zusätzlich den Eisenbahnlärm der vorbeifahrenden Züge.
Mit den Lärmschutzwänden versucht die SBB die strengen Planungswerte der Lärmschutz-Verordnung des Bundes einzuhalten, welche für neue Anlagen gelten. Für einen umfassenden Schutz aller Anwohnerinnen und Anwohner wären jedoch sechs Meter hohe Lärmschutzwände notwendig. Grund ist, dass manche der Aggregate, welche während der Abstellung der Züge weiterlaufen müssen, sich im oberen Bereich der Züge befinden. Für die SBB lägen die Mehrkosten für sechs Meter hohe Lärmschutzwände im Rahmen des Projektbudgets. Auf den späteren Betrieb der Abstellanlage hätten Wände in dieser Höhe keine einschränkenden Auswirkungen.
Eine Gesamtabwägung der Auswirkungen auf die Anwohnerinnen und Anwohner hat die SBB jedoch dazu bewogen, drei Meter hohe Wände zu projektieren, in Absprache mit der Stadt Bern. Die drei Meter hohen Wände wirken vom Ortsbild her weniger trennend. Sie haben einen geringeren Schattenwurf und nehmen den Anwohnerinnen und Anwohnern nicht permanent die Sicht. Zudem können die nächtlichen Kaltluftströme so weiterhin grösstenteils fliessen und ein positiver Effekt auf das Stadtklima kann weiterhin aufrecht gehalten werden.
Im Rahmen des Plangenehmigungsverfahrens hat die SBB darum bei der zuständigen Bundesbehörde eine entsprechende Ausnahme beantragt, beziehungsweise eine sogenannte «Erleichterung». Wo die Immissionsgrenzwerte trotz Lärmschutzwänden überschritten werden, wurden Schallschutzfenster eingebaut.