Um Anwohner:innen vor Bahnlärm zu schützen, hat die SBB im Rahmen eines Sanierungsauftrags des Bundes Lärmschutzwände installiert. Zusätzlich werden bei Bedarf in Ausbauprojekten flankierend Lärmschutzwände erstellt. Dort, wo es weiterhin zu Überschreitungen der Lärmgrenzwerte kommt, wurden zusätzlich Schallschutzfenster an den betroffenen Häusern montiert.
Heute gilt das Schienennetz der SBB gemäss Lärmschutz-Verordnung, die für die SBB massgebend ist, als lärmsaniert. Das bedeutet, dass zusätzliche Lärmschutzmassnahmen entlang der bestehenden Infrastruktur nur dann infrage kommen, wenn zusätzliche Züge oder Veränderungen an der Infrastruktur zu einer wesentlichen Zunahme des Lärms führen.
Die Umweltspezialist:innen der SBB beurteilen dies jeweils im Baubewilligungsverfahren, abgestützt auf die bundesrechtlichen Bestimmungen. Diese Beurteilung wird im Rahmen des Bewilligungsverfahrens von den Umweltfachstellen des Bundes und der betroffenen Kantone geprüft.