Das BAV hat im Herbst 2022 die Systemführerschaft ÖV Schiene sowie Strasse, Schifffahrt und Seilbahnen vorsorglich aktiviert. Ihre Aufgaben sind die Vorbereitungen für eine Energiemangellage zu koordinieren und die Kommunikation zu den Transportunternehmungen (TU) und Infrastrukturbetreiberinnen (ISB) sicherzustellen.
Auf dieser Homepage sind folgende Informationen:
VöV-Branchendokumentation «Bewirtschaftungsmodell ÖV bei Strommangellagen»: Offizieller Publikationsort mit allen Informationen zu Vorbereitungsarbeiten für TU und ISB.
Freiwillige Energiesparmassnahmen, welche im Winter 2022/2023 im Fokus standen.
Bewirtschaftungsverordnung ÖV: Informationen, Empfehlungen und Anordnungen, falls die Verordnung in Kraft ist.
Mailings an die Transportunternehmungen.
Im Folgenden wird ein Überblick über die Teile der Branchendokumentation gegeben. Anschliessend folgen Hinweise zu den Vorbereitungsarbeiten der Transportunternehmen (TU), Infrastrukturbetreiberinnen (ISB) sowie der kantonalen Führungsorgane.
Für einen Einstieg in die Branchendokumentation wird der Weg über Dokument A oder B empfohlen:
A. Kopfdokument
Das Kopfdokument bildet den Einstiegspunkt für die VöV-Branchendokumentation. Es enthält einen Gesamtüberblick sowie eine zusammenfassende Übersicht über das Bewirtschaftungsmodell öV (Summary). Weiter definiert es die Governance der Branchendokumentation.
B. Übersicht für das Notfall- und Krisenmanagement
Die Übersicht für das Notfall- und Krisenmanagement ermöglicht es den Notfall- und Krisenorganisationen der öV-Branche und der Behörden (Kantone und Städte) sowie den kantonalen öV-Ämter, die erarbeiteten Massnahmen in ihre Gesamtnotfallplanung mit einzubeziehen. Nur in Deutsch und Französisch verfügbar.
Ergänzend steht eine tabellarische Übersicht zur Verfügung, welche das Konzept steigender Einschränkungen, Angebotsreduktionen und Betriebseinstellungen zur Absenkung des Strombedarfs beschreibt und aufzeigt.
Für Fachstäbe und operative Planer der TU und ISB, für die Systemführerinnen und die themenführenden Behörden sowie interessierte Stakeholder werden weitere thematische Dokumentationen bereitgestellt:
1. Reduktion des Angebots im öffentlichen Personenverkehr
Diese Dokumentation liefert die Grundlagen für Entscheidungen über angebotsbezogene und dispositive Massnahmen im Personenverkehr. Die Dokumentation liefert auch Hinweise für Transportunternehmen und Angebote des öffentlichen Personenverkehrs ohne Erschliessungsfunktion. Nur in Deutsch und Französisch verfügbar.
Diese Dokumentation liefert die Grundlagen für Entscheidungen über angebotsbezogene und dispositive Massnahmen im Schienengüterverkehr. Für Güterverkehrsangebote der Seilbahnen werden die für den Schienengüterverkehr formulierten Massnahmen sinngemäss umgesetzt. Nur in Deutsch und Französisch verfügbar.
3. Allgemeine Vorgaben und Beiträge zur Bedarfsabsenkung Elektrizität
Diese Dokumentation zeigt systematisch für die unterschiedlichen Bereiche auf,
was besonders zu berücksichtigen ist und wo die Grenzen liegen für Massnahmen zur ausserordentlichen Absenkung des Strombedarfs;
wie der öV von absehbaren Verbrauchseinschränkungen im Fall einer Strommangellage betroffen wäre, das heisst von den durch den Bundesrat verordneten Beschränkungen und Verboten der Verwendung elektrischer Energie;
ob bzw. welche Vorbereitungsmassnahmen angezeigt sind.
Diese Dokumentation erläutert die operative Umsetzung des Bewirtschaftungsmodells seitens der Versorgung aus dem 50 Hz-Netz (Dokument in Vorbereitung).
Vorbereitungsarbeiten der Transportunternehmen (TU) und Infrastrukturbetreiberinnen (ISB)
Transportunternehmen, Infrastrukturbetreiberinnen sowie Schienengütertransportunternehmen sind gemäss Art. 8 VVTA verpflichtet, sich auf mögliche Ausnahmesituationen vorzubereiten. Grundlage für die Vorbereitungen auf eine mögliche Strommangellage bildet die nun bereitgestellte VöV-Branchendokumentation. Diese ermöglicht es den Verantwortlichen für das Notfall- und Krisenmanagement, ihr Unternehmen ganz konkret auf das Szenario einer Strommangellage vorzubereiten. Dabei ist das Hauptaugenmerk auf die betriebliche Umsetzung des Bewirtschaftungsmodells öV zu legen.
Konkrete Hinweise liefert die spezielle Checkliste.
Vorbereitungsarbeiten der kantonalen Führungsorgane
Die kantonalen Führungsorgane werden im Falle einer Strommangellage direkt mit Fragen betreffend dem öffentlichen Verkehr konfrontiert sein.
Welches Angebot wird in welcher Eskalationsstufe noch möglich sein? Sind flankierende Massnahmen notwendig, um eine Überlastung des reduzierten öVs zu verhindern? Welche zentralen Transportunternehmen sind in unserem Kanton überhaupt vorhanden und haben wir evtl. grenzüberschreitenden Personenverkehr, welcher auch in einer Strommangellage weiterhin aufrechterhalten werden muss?
Solche und ähnliche Fragen werden auch für die kantonalen Verantwortlichen mit dem «Bewirtschaftungsmodell öV bei Strommangellagen» (Branchenkonzept), insbesondere der «Übersicht für das Notfall- und Krisenmanagement» (B), beantwortet.
Das Branchenkonzept zeichnet ein umfassendes Bild, in welcher Form der öffentliche Verkehr sowie der Schienengüterverkehr in den verschiedenen Phasen einer Strommangellage noch zur Verfügung stehen wird. Anhand der beschriebenen Stufen kann sich ein Kantonales Führungsorgan oder Führungsstab (KFO/KFS) auf entsprechende Notfallszenarien einstellen. Für Fragen zum öffentlichen Verkehr stehen die kantonalen Verbindungspersonen der Systemführerinnen SBB und PostAuto zur Verfügung.
Die Systemführerinnen kommunizieren Vorbereitungs- oder Sparmassnahmen, welche in der «VöV-Arbeitsgruppe Strommangellage im ÖV» erarbeitet werden und machen Empfehlungen zur koordinierten Umsetzung.