Netzkoordination 50Hz Niederspannung.

Die SBB ist im Besitz vieler Gebäude und bezieht die Energie aus dem Niederspannung-Netz 50Hz von den örtlichen Netzbetreibern (EVU), oder die SBB ist selbst die Netzbetreiberin (EVU-SBB) mit eigenen Mittelspannungstransformatoren 50Hz.

Nach 734.27 Niederspannungs-Installationsverordnung (NIV) müssen die Eigentümer all ihre Niederspannungsinstallationen 50Hz periodisch kontrollieren lassen, allfällige Mängel unverzüglich beheben lassen und den Sicherheitsnachweis aus dieser Kontrolle innert der gesetzlich geforderten Frist, der zuständigen Aufsichtsbehörde zustellen. So auch bei der SBB.

Nach 742.101 Eisenbahngesetz (EBG) dürfen elektrische Kontrollen und elektrische Installationen in SBB-Gebäuden und SBB-Areale nur mit vorgängiger schriftlicher Zustimmung der SBB-Netzkoordination ausgeführt werden. Zur Ausführung und Anmeldung aller elektrischen Installationen gelten für alle SBB-Gebäude und SBB-Areale die SBB-Werkvorschriften, nebst den EVU-Werkvorschriften.

Erdungen und Schutzleitern dürfen in allen SBB-Gebäuden und SBB-Areale niemals nach NIN (SN411000) ausgeführt werden. Zur Ausführung dürfen nur die bahnspezifischen Normen wie: EBV, AB-EBV, EN50122-1, RTE 27900 sowie die SBB Netzkoordination-Weisungen angewendet werden. Es besteht die Hohlpflicht für jeden Elektro-Installateur und Elektro-Kontrolleur diese Normen zu kennen und SBB Bahnerdungskurse besucht zu haben.

Der SBB-Netzkoordination obliegen folgende Aufgaben:

  • Kontrollen nach NIV über elektrische Niederspannungsinstallationen 50Hz in sämtlichen SBB-Gebäuden und SBB-Areale der Infrastruktur, Immobilien, Personenverkehr und Cargo inklusive Mieterflächen und Rohbau-Mieterflächen. Die SBB-Netzkoordination, als Eigentümervertreter, koordiniert und überwacht diese Kontrollen eigenständig.
  • Kontroll-Verzeichnisführung über alle Niederspannungsinstallationen 50Hz und Aufbewahrung der elektrischen Sicherheitsnachweise nach NIV für die gesamte SBB. Die SBB-Netzkoordination, als Eigentümervertreter, bewahrt sämtliche Sicherheitsnachweise der SBB nach NIV auf.
  • Die SBB-Netzkoordination ist die zentrale SBB-Ansprechperson für sämtliche Netzbetreiberinnen (EVU).
  • Kontroll-Verzeichnisführung über alle Spezialinstallationen nach NIV im Auftrag des eidgenössischen Starkstrominspektorat (ESTI) für die gesamte SBB. Aufbewahrungspflicht und Überwachung dieser Sicherheitsnachweise für das ESTI. Die SBB-Netzkoordination ist hier der ESTI-Stellvertreter für die gesamte SBB und wird jährlich durch das ESTI auditiert und überwacht.
  • Installationsanzeige ab 0 kVA an die SBB-Netzkoordination. IA-Formulare neutral oder vom örtlichen Netzbetreiber verwenden. Bewilligungs- und Zulassungsstelle für Veränderungen an elektrischen Niederspannungs-installationen 50Hz + 16,7Hz in SBB-Gebäuden und SBB-Areale.
  • Niederspannungs-Erdungskonzepte und im Zusammenhang mit dem 16,7Hz Rückleitungssystem. Prüfstelle, Bewilligungs- und Zulassungsstelle in SBB-Gebäude und SBB-Areale oder Dritten.
  • Niederspannungs-Erdungskonzepte. Vorgaben zur Ausführung, Schulungen, Informationen und Beratungen
  • SBB-Betriebselektriker. Sicherstellung der gesetzlichen Oberaufsicht nach NIV.

Weiterführender Inhalt