
Instandsetzung Grenzacherbrücke in Muttenz.
Die SBB will von Mitte 2022 bis Mitte 2026 die Grenzacherbrücke instand setzen. Ziel ist, dass die Strassenüberführung wieder zweispurig und in beiden Richtungen befahren werden kann.
Die zweispurige Strassenüberführung Grenzacherstrasse überquert beim Bahnhof Muttenz die Hauptgleise der SBB, die beiden Rangierbahnhöfe Basel 1 und 2 sowie die Autobahn A2/A3. Sie besteht aus drei Brückenobjekten mit Baujahr 1995, 1994 und 1963.
Das nördlichste und älteste Brückenobjekt, welches den Rangierbahnhof Basel II und die Autobahn überquert, ist gemeinsames Eigentum von der SBB und dem Bundesamt für Strassen (ASTRA). Es erfüllt die aktuellen Anforderungen für einen zweispurigen Gegenverkehr nicht mehr.
Der motorisierte Verkehr kann deshalb die ganze Überführung, beziehungsweise alle Brückenobjekte, seit April 2013 nur mehr im einspurigen Einbahnverkehr Richtung Birsfelden befahren. Velos und Mofas können die Brücke weiterhin in beiden Richtungen nutzen, auf einer separaten Fahrspur. Das Trottoir ist nicht tangiert.

Der Plan zeigt die drei Brückenobjekte der Strassenüberführung Grenzacherstrasse in Muttenz:
- Brückenobjekt Süd: Überquerung Hauptgleise, Länge 21 Meter, Baujahr 1995, Eigentum SBB
- Brückenobjekt Nord RB1: Überquerung Rangierbahnhof Basel 1, Länge 96 Meter, Baujahr 1994, Eigentum SBB
- Brückenobjekt Nord RB2: Überquerung Rangierbahnhof Basel 2 und Autobahn A2/A3, Länge 322 Meter Baujahr 1963, Eigentum SBB und ASTRA
Die Strassenüberführung Grenzacherstrasse ist über den Gleisen im Eigentum der SBB. Nördlich des Rangierbahnhofs Basel 2 (Waldstück und Überführung A2/A3) ist sie im Eigentum des ASTRAs. Die Rampen ab der Überführung führen zu Dienstgebäuden der SBB, in das Areal des Rangierbahnhofs Muttenz, zur Werkeinfahrt des ASTRAs sowie zu Gewerbeflächen.
Nachdem die Grenzacherstrasse die Autobahn Richtung Norden überquert hat, verläuft sie als Gemeindestrasse auf einer Länge von rund 450 Metern durch das Waldgebiet «Hardwald», bevor sie in die Kantonsstrasse «Rheinfelderstrasse» mündet.
Die SBB setzt die Grenzacherbrücke in Muttenz instand. Ziel ist, dass die Strassenüberführung wieder zweispurig und in beiden Richtungen befahren werden kann.
Gleichwertiger Ersatz der bestehenden nördlichsten Brücke.
Das Herzstück des Instandsetzungsprojekts ist der Ersatz des 322 Meter langen Brückenobjekts «Nord RB2» durch eine neue Brückenkonstruktion in gleicher Lage. Die neue Brücke wird dementsprechend denselben Brückenquerschnitt und die gleiche Strassenverkehrsführung haben, wie die heutige Brücke vor Einführung des Einbahnverkehrs 2013.
Anstelle der heutigen durchgehenden Strassenüberführung über den Rangierbahnhof Basel 2 und die Autobahn wird das Ersatzbauwerk jedoch in je eine SBB-Brücke und eine Autobahnbrücke unterteilt. Bei letzterer wird der Platzbedarf für den geplanten Achtspurausbau der Autobahn berücksichtigt. Zwischen den beiden Brücken – im Hardacker, dem Gebiet zwischen Rangierbahnhof und Autobahn – wird die Grenzacherstrasse neu über ein Dammbauwerk führen.
Arbeiten an Rampen und Zufahrten und Instandsetzung der südlichen Brücken.
Die Strassenanschlüsse im Hardacker werden neu über das Dammbauwerk sichergestellt. Die Rampenabfahrt zum Stellwerk und Hauptdienstgebäude West der SBB wird im Endzustand in gleicher Lage wie heute wiederhergestellt.
Die beiden Brückenobjekte «Süd» und «Nord RB1» werden soweit instandgesetzt, wie dies infolge des Ersatzes des Brückenobjekts «Nord RB2» erforderlich und aus Synergiegründen möglich ist. Das Gleiche gilt für den Strassenabschnitt nördlich der Autobahn bis zur Einmündung in die Rheinfelderstrasse.

Während den Bauarbeiten wird die durchgehende Verbindung zwischen Muttenz und der Rheinfelderstrasse unterbrochen. Umleitungen werden signalisiert.
Die Brücke wird gemäss den geplanten Bauphasen wie folgt gesperrt:
- Sperre 1, Sommer 2022 bis Sommer 2023: Während dieser Sperre wird die Brücke über der Autobahn ersetzt. Gleichzeitig wird das Dammbauwerk im Hardacker errichtet. Das Gebiet Hardacker, der Rangierbahnhof mit Stellwerk und das Hauptdienstgebäude wird während dieser Sperre ausschliesslich von Süden (Ortskern Muttenz) über die bestehende Brücke erschlossen (Hin- und Wegfahrt). Dazu werden Lichtsignalanlagen eingerichtet.
- Sperre 2, Sommer 2023 bis Sommer 2025: Während dieser Sperre wird die Brücke über den Rangierbahnhof Basel 2 ersetzt und anschliessend die Brücke über dem Rangierbahnhof Basel 1 instandgesetzt. Der Zugang zum Gebiet Hardacker erfolgt dann für den Fuss- und Veloverkehr via Passerelle Freuler im Donnerbaumquartier und für den motorisierten Verkehr von Norden her, via Rheinfelderstrasse und der fertiggestellten Brücke über der Autobahn. Da Rangierbahnhof, Stellwerk und Hauptdienstgebäude wegen ihrer Insellage nicht von Norden her zugänglich sind, werden sie von Süden her via einer provisorischen Hilfsbrücke erschlossen. Diese ist für Strassen- und Fussverkehr konzipiert und liegt westlich der heutigen Strassenüberführung.
Der Rangierbahnhof Basel 2 bleibt während den Arbeiten grundsätzlich in Betrieb. Es sind jedoch je nach Bauphase einzelne Gleissperren nötig, mit unterschiedlichen Auswirkungen auf den Betrieb der Anlage. Für den Rückbau der Brücke über dem Gleisfeld mit einem rund 1000 Tonnen schweren Raupenkran wird der Rangierbahnhof Basel 2 voraussichtlich während einem Wochenende gesperrt.
Folgende Meilensteine sind aktuell geplant:
Wann |
Was |
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Ende 2020 bis Mitte 2021 |
Plangenehmigungsverfahren gemäss Eisenbahngesetz inklusive öffentlicher Auflage von Dokumentation und Pläne vom 29. März bis 11. Mai 2021 auf der Gemeinde Muttenz. Verfahrensführerin ist das Bundesamt für Verkehr (BAV) |
Ende August 2021 |
Wechsel Bewilligungsverfahren von Plangenehmigungsverfahren gemäss Eisenbahngesetz zu kantonalem, strassenrechtlichen Verfahren. Verfahrensführerin ist neu die Gemeinde Muttenz. Sie legt das weitere Vorgehen fest. Weitere Infos zum Verfahrenswechsel, siehe Klapptext «Sechs Fragen und Antworten zu Veloausbau, Verkehrsregime, Verfahrenswechsel und Bildungsgarten» weiter unten. |
Mitte 2022 |
frühestmöglicher Start Ausführung |
Mitte 2026 |
frühestmögliche Inbetriebnahme |
2027 |
frühestmögliches Ende Abschlussarbeiten |
Weitere Informationen zu einem Projektablauf im Allgemeinen:
Die Projektkosten belaufen sich auf total rund 55 Millionen Franken.
Davon werden rund 44 Millionen Franken via der Leistungsvereinbarung Bund/SBB finanziert. Das Bundesamt für Strassen (ASTRA) beteiligt sich als Miteigentümerin des Brückenobjekts mit 11 Millionen Franken.
Im Rahmen der Leistungsvereinbarungen handeln Bund und Bahnen jeweils periodisch aus, wie viel öffentliche Mittel für die Instandhaltung und kleinere Erweiterungen investiert werden können.
Weitere Informationen zur Finanzierung der Bahninfrastruktur Link öffnet in neuem Fenster.1. Wieso plant die SBB keinen Veloausbau der Strassenüberführung?
In Kürze: Weil der Bund einen solchen Ausbau nicht finanziert. Zudem wird im Rahmen des Projekts nur das nördlichste der drei Brückenobjekte der Strassenüberführung Grenzacherstrasse ersetzt. Wie die Velospuren beidseits des nördlichsten Brückenobjekts weitergeführt würden, ist nicht geklärt.
Was der Bund nicht finanziert, kann die SBB nicht bauen.
Die SBB unterhält ihr Bahnnetz im Auftrag und mit Geldern des Bundes. Der Bund finanziert zwar gemäss geltender Praxis und Gesetzgebung einen gleichwertigen Ersatz eines Strassenbrückenobjekts. Er finanziert aber keinen Ausbau für zusätzliche Velospuren. Was der Bund nicht finanziert, kann die SBB nicht bauen.
Weitere Informationen zu Finanzierung von Instandhaltung und Ausbau der Bahninfrastruktur finden Sie auf der Webseite des Bundesamtes für Verkehr hier Link öffnet in neuem Fenster.Die SBB hat die Gemeinde 2013 – zu Beginn der Planung – gebeten, ihre Wünsche einzubringen. Dabei hat die SBB die Gemeinde darauf aufmerksam gemacht, dass die Gemeinde für die von ihr gewünschten, zusätzlichen Velomassnahmen Finanzierungslösungen finden muss. Die SBB hatte ihr anerboten, sie diesbezüglich gegenüber Dritten bei Bedarf argumentativ zu unterstützen.
Die Gemeinde konnte jedoch im Zeitraum zwischen 2013 und 2020 keine Finanzierungslösung finden, keine eigene und keine mit Dritten. Die SBB informierte die Gemeinde deshalb Ende Juni 2020, dass sie nun definitiv das Bewilligungsdossier für das Projekt ohne Velomassnahmen erarbeiten muss, um das Bewilligungsverfahren starten zu können. Grund dafür war und ist, dass die Zeit drängt. Ohne das Projekt werden in den nächsten Jahren aus Sicherheitsgründen voraussichtlich zusätzliche Einschränkungen für die Brückennutzung nötig sein.
Der Kanton kann nicht investieren, weil die Strassenüberführung Grenzacherstrasse nicht Teil einer Kantonsstrasse oder kantonalen Veloroute ist. Im Rahmen einer Studie kam er ausserdem Anfang 2020 zum Schluss, dass er im Rahmen des SBB Projektes keine Vorinvestitionen für eine allfällige zukünftige kantonale Veloroute über die Strassenüberführung Grenzacherstrasse tätigen will.
Fortführung der Velospuren beidseits des nördlichsten Brückenobjekts nicht geklärt.
Die SBB ersetzt mit dem Projekt nur das nördlichste der drei Brückenobjekte der Strassenüberführung Grenzacherstrasse, das Brückenobjekt «Nord RB2». Dieses ist das älteste Brückenobjekt (Baujahr 1963) und führt über den Rangierbahnhof Basel 2 und die Autobahn. Der bauliche Zustand der beiden jüngeren Brückenobjekte «Süd» (Baujahr 1994) und «Nord RB1» (Baujahr 1995) ist wesentlich besser. Sie müssen deshalb im Rahmen des Projekts «bloss» instandgesetzt werden.
Entsprechend wenig sinnvoll wäre es, einzig das nördlichste Brückenobjekt im Rahmen seines geplanten Ersatzes mit zusätzlichen Velospuren auszubauen, unabhängig von der Finanzierungsfrage. Denn die Fortführung der geforderten Velospuren südlich des Brückenobjekts «Nord RB2» wäre nicht geklärt. Das gilt auch für die nördliche Fortführung der Spur bis zur Rheinfelderstrasse durch das Grundwasserschutzgebiet des Hardwalds.

2. Wieso plant die SBB auf der Brücke nicht eine Geschwindigkeitsreduktion oder behält das aktuelle Einbahnregime bei?
Weil beides nicht in der Kompetenz der SBB liegt.
Vor der zustandsbedingten Einführung des Einbahnregimes 2013 wurde die Brücke im Gegenverkehr mit Tempo 60 km/h befahren. Dies in Übereinstimmung mit dem kommunalen Strassennetzplan. Dieser Plan hat sich seither nicht geändert. Die SBB ist daher verpflichtet den Ursprungszustand wiederherzustellen. Da es sich um eine Gemeindestrasse handelt, liegt eine Änderung dieses Plans nicht in der Kompetenz der SBB.
Solange die Zugänglichkeit zu den Einrichtungen der SBB gegeben ist, ist die SBB diesbezüglich für Diskussionen mit der Gemeinde als zuständige Strasseneignerin offen.
3. Mit der Wiedereinführung des Gegenverkehrs können sich auf der Brücke Lastwagen kreuzen. Ist die neue Brücke dafür breit genug?
Ja, die Strassenbreite entspricht den normativen Anforderungen an die aktuell festgelegte Strassenklasse. Der Bund als Auftrag- und Geldgeber des Projekts finanziert daher keine breitere Brücke.
Ausserdem ist es so, dass auf der Grenzacherstrasse ein generelles Lastwagenverbot herrscht, dieses wird beibehalten. Es ist nur Zubringerdienst gestattet.
Bereits vor der Einführung des Einbahnregimes war der Lastwagenanteil auf der Brücke sehr klein. Dieser Anteil wird nach Abschluss der Bauarbeiten noch kleiner, da sowohl das Muldenlager neben wie auch das Holzschnitzellager unter der aktuellen Brücke aufgehoben werden und diese Lastwagenfahrten entfallen.
4. Gemäss Medienberichten von Anfang Juli 2021 soll es ein anderes Bewilligungsverfahren geben. Wieso und was bedeutet das?
Das Projekt für die Instandsetzung der Strassenüberführung Grenzacherstrasse durchlief bis Mitte 2021 ein Bewilligungsverfahren gemäss Eisenbahngesetz, ein sogenanntes Plangenehmigungsverfahren. Auf dieses hatten sich Bundesamt für Verkehr (BAV), SBB, Gemeinde und Bundesamt für Strassen Anfang 2019 geeinigt. Der gemeinsame Entscheid war nötig, weil auch aus damaliger Sicht grundsätzlich andere Bewilligungsverfahren in Frage gekommen wären. Mit dem Entscheid für ein Plangenehmigungsverfahren gemäss Eisenbahngesetz wurde das BAV Verfahrensführerin. Im Rahmen dieses Plangenehmigungsverfahren lag das Projektdossier vom 29. März bis 11. Mai 2021 in Muttenz öffentlich auf. Während einer solchen Auflagezeit können Gemeinden, natürliche oder juristische Personen sowie beschwerdeberechtigte Organisationen das Dossier einsehen und gegebenenfalls Einsprache erheben.
Weitere Informationen zum Plangenehmigungsverfahren gemäss Eisenbahngesetz finden Sie auf der Webseite des Bundesamtes für Verkehr hier. Link öffnet in neuem Fenster.Die Gemeinde Muttenz erhob Einsprache. Unter anderem beantragte sie nun, dass man für das Projekt ein kantonales, strassenrechtliches Verfahren durchführen soll und nicht ein Plangenehmigungsverfahren gemäss Eisenbahngesetz. Das verfahrensführende BAV gab dem Antrag der Gemeinde statt. Mit Datum 17. Juni 2021 stellte es allen Verfahrensparteien eine entsprechende Überweisungs- und Abschreibungsverfügung zu. In dieser begründet das BAV seinen Entscheid damit, dass der Brückenneubau «nur zu einem vernachlässigbaren Teil dem Bahnbetrieb dient, im Übrigen aber ein kommunales Strassenprojekt darstellt». Seite Ende August 2021 ist der Verfahrenswechsel rechtskräftig. Neue Verfahrensführerin ist gemäss der BAV-Verfügung die Gemeinde. Sie muss nun festlegen, wie das Verfahren fortgeführt wird.
Vieles ist daher noch offen, klar ist jedoch: Ein Verfahrenswechsel beinhaltet keine Lösung für zusätzliche Velomassnahmen. Wie zuvor kann die SBB nur bauen, was der Bund in Auftrag gibt und finanziert und dies ist ein gleichwertiger Ersatz der nördlichsten Brücke. Wie schon seit 2013, ist es weiterhin an der Gemeinde eine Finanzierungsquelle für die von ihr gewünschten Velomassnahmen zu finden. Die Zeit drängt. Ohne das Projekt werden in den nächsten Jahren aus Sicherheitsgründen voraussichtlich zusätzliche Einschränkungen für die Brückennutzung nötig sein. Die SBB wird ihrerseits alles daran setzen, dass es nicht soweit kommt. Dabei ist sie auf die Unterstützung der Gemeinde angewiesen.
5. In einem Medienbericht wurde der SBB vorgeworfen, Machtspiele zu betreiben. Die SBB sei der Goliath, die Gemeinde der David. Was sagt die SBB dazu?
Wir verstehen, dass das Thema öV und seine Finanzierung kein triviales Thema ist. Entsprechend ist es verlockend, das Hin und Her um die Grenzacherbrücke im David/Goliath-Schema zu sehen. Davon abzuleiten, dass Goliath automatisch im Unrecht ist, gibt jedoch unseren Erachtens eine falsche Sicht auf die Dinge.
Wir finden, folgende Vereinfachung hilft besser, um die vertrackte Situation zu verstehen. Die Gemeinde ist der Mieter, die SBB der Sanitär und der Bund der Vermieter. Die Dusche muss ersetzt werden. Der Vermieter beauftragt den Sanitär eine neue Dusche einzubauen. Der Mieter hätte gerne eine Badewanne. Der Sanitär teilt ihm mit, dass der Vermieter nur einen Ersatz der Dusche bezahlt. Der Sanitär empfiehlt dem Mieter, eine Finanzierungslösung für die Mehrkosten zu suchen und bietet ihm argumentative Unterstützung an. Der Mieter findet, der Sanitär solle die Mehrkosten bezahlen. Er konzentriert sich darauf, entsprechenden Druck auf den Sanitär zu machen.
Kurz, wer meint, es sei nur genügend Druck auf die SBB nötig, dann schüttle diese die Millionen aus dem Ärmel, der oder die verkennt die gesetzliche Ausgangslage, die Zuständigkeiten bei der Finanzierung von Bahninfrastruktur und den Handlungsspielraum der SBB. Das ist zum Nachteil der Brückennutzerinnen und Brückennutzer, weil damit Zeit und Energie verloren gehen, welche für eine realistische Lösungsfindung so dringend nötig wären.
6. Wieso plant die SBB eine Rampe im Bereich des Bildungsgarten von FHNW und Robinson Spielplatz?
Die SBB ersetzt im Rahmen des Projekts das nördlichste der drei Brückenobjekte. Dieses Brückenobjekt «Nord RB2» führt heute als durchgehende Brücke über den Rangierbahnhof und die Autobahn. Der geplante Neubau sieht nun vor, das Brückenobjekt in je eine SBB-Brücke und eine Autobahnbrücke zu unterteilen. Zwischen den beiden Brücken – im Hardacker, dem Gebiet zwischen Rangierbahnhof und Autobahn – wird die Grenzacherstrasse neu über ein Dammbauwerk führen. Auf der Ostseite dieses Damms soll künftig eine Rampe hinunterführen und so die Brückennutzerinnen und -nutzer in den Hardacker und aus dem Hardacker führen.
Einen aktuellen Überblick über das besagte Gebiet finden Sie auf der map.geo.admin.ch-Karte des Bundes hier Link öffnet in neuem Fenster.Die Westseite des künftigen Strassendamms ist stark bewaldet. Für einen Rampenbau auf der Westseite hätte die SBB folglich ein grosses Stück Wald dauerhaft roden müssen. Deshalb schien der SBB die Ostseite des künftigen Damms schon in der führen Planungsphase geeigneter für den Rampenbau. Auf der Ostseite befindet sich nur ein kleines Waldstück und einen Teil der freien Fläche nutzt eine Baufirma als Lagerplatz. Mit der Gemeinde, welche auch Eignerin der Parzellen ist, befand sich die SBB seit Beginn der Planungsarbeiten 2013 in regelmässigem Kontakt über das Instandsetzungsprojekt. Unter anderem präsentierte die SBB der Gemeinde im Mai 2019 an einer der Abstimmungssitzungen Pläne der Rampe und leitete ihr diese weiter.
Unterdessen entsteht jedoch auf einem Teil der besagten Gemeindeparzellen der Bildungsgarten Muttenz, ein Kooperationsprojekt der FHNW und des Vereins Robinson Spielplatz. Die SBB bedauert sehr, dass der Rampenbau den Bildungsgarten nun somit tangiert. Eine Rodung der westlichen Waldfläche ist aber aus Sicht der Umweltexperten der SBB nach wie vor der grössere Eingriff für die Natur und angesichts der Alternative auf der Ostseite nur schwer bewilligungsfähig.
Aber, auch wenn es für alle engagierten Helferinnen und Helfer des Bildungsgarten ein schwacher Trost ist: Im Projekt sind Ersatzflächen für die Natur vorgesehen. Die Böschungen des neuen Strassendamms eignen sich sehr gut dafür, insbesondere um Lebensräum für Reptilien zu schaffen. Diesen will die SBB mit Massnahmen wie beispielsweise frostsicheren Versteckplätzen ergänzt mit alten Wurzelstöcken, Steinlinsen und Ast- und Holzhaufen helfen. Hecken und Magerwiesen sollen zudem weiteren Tieren neue Habitate erschliessen.
Projektleitung.
Infrastruktur Ausbau- und Erneuerungsprojekte
Stefan Wassmer, Projektleiter
Bahnhofstrasse 12, 4600 Olten
stefan.wassmer@sbb.chLink öffnet in neuem Fenster.
sbb.ch/grenzacherstrasse
Sonstige Bauarbeiten:
Auf folgender Webseite finden Sie Anwohnerschreiben und Inserate aller aktuell laufenden Bauarbeiten der SBB: sbb.ch/bauarbeiten
Sonstige Themen:
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