Damit das mit dem Durchgangsbahnhof Luzern geplante verbesserte Angebot für die ganze Zentralschweiz einen Nutzen bringen kann, muss auch die Bahninfrastruktur im Einzugsgebiet des Bahnhofes Luzern punktuell erweitert werden. Zudem sind Abstellanlagen ausserhalb des Bahnhofs Luzern notwendig, um Züge über Nacht und ausserhalb der Spitzenzeiten parkieren zu können. Welche Ausbauten an den Zufahrtsstrecken benötigt werden, wird in den laufenden Studien geprüft.
Zusätzliche Abstellanlage für Personenzüge.
Der Durchgangsbahnhof bringt den Reisenden ein besseres Angebot für die ganze Zentralschweiz. Es werden also mehr Züge unterwegs sein und diese müssen über Nacht und in den Nebenverkehrszeiten abgestellt werden. Die bestehenden oberirdischen Abstellanlagen beim Bahnhof Luzern sind dann nicht mehr direkt mit dem unterirdischen Durchgangsbahnhof verbunden und müssen darum teilweise verschoben werden. Zentrale Kriterien für den Standort einer neuen Abstellanlage sind die Nähe zum Bahnhof Luzern, damit die Züge nur einen kurzen Weg in die Abstellanlage fahren müssen und sich Leerfahrten auf ein Minimum reduzieren lassen. Voraussetzung ist auch die Erreichbarkeit des Bahnhofes aus dem Rontal, weil es in der Bahnhofszufahrt im Bereich Gütsch keine Kapazitäten für zusätzliche Züge aus der Abstellanlage gibt. Weitere entscheidende Faktoren für die Standortwahl sind ausreichende Fläche sowie Umweltaspekte. Unter Berücksichtigung dieser Kriterien eignet sich ein Standort in der Gemeinde Dierikon, zwischen dem Autobahnzubringer und dem CKW-Gebäude, am besten. Vorgesehen sind neue, 250 Meter bis 420 Meter lange Gleise für das Abstellen von insgesamt rund vier Kilometer Personenzügen. Zurzeit erarbeitet die SBB im Auftrag des Bundes das Projekt. Dabei definiert sie insbesondere die Nutzung der Anlage und prüft die Möglichkeit zur Ausführung von Unterhaltsarbeiten an Zügen. In der Projektierung wird die SBB auf den Schutz der Bevölkerung vor den Emissionen der Anlage achten und dazu die notwendigen Massnahmen erarbeiten. Der Kanton Luzern wird diese Massnahme im Kantonalen Richtplan, welcher zurzeit in Erarbeitung ist, behördenverbindlich verankern.