
Instandsetzung Grenzacherbrücke in Muttenz.
Die SBB setzt ab August 2023 die Grenzacherbrücke in Muttenz in Stand. Ziel des Bauprojektes ist, dass die Strassenüberführung wieder zweispurig und in beiden Richtungen befahren werden kann.

Die zweispurige Strassenüberführung Grenzacherstrasse überquert beim Bahnhof Muttenz die Hauptgleise der SBB, die beiden Rangierbahnhöfe Basel 1 und 2 sowie die Autobahn A2/A3. Sie besteht aus drei Brückenobjekten mit Baujahr 1995, 1994 und 1963.
Das nördlichste und älteste Brückenobjekt, welches den Rangierbahnhof Basel II und die Autobahn überquert, ist gemeinsames Eigentum von der SBB und dem Bundesamt für Strassen (ASTRA). Es erfüllt die aktuellen Anforderungen für einen zweispurigen Gegenverkehr nicht mehr.
Der motorisierte Verkehr kann deshalb die ganze Überführung, beziehungsweise alle Brückenobjekte, seit April 2013 nur mehr im einspurigen Einbahnverkehr Richtung Birsfelden befahren. Velos und Mofas können die Brücke weiterhin in beiden Richtungen nutzen, auf einer separaten Fahrspur. Das Trottoir ist nicht tangiert.

Der Plan zeigt die drei Brückenobjekte der Strassenüberführung Grenzacherstrasse in Muttenz:
- Brückenobjekt Süd: Überquerung Hauptgleise, Länge 21 Meter, Baujahr 1995, Eigentum SBB
- Brückenobjekt Nord RB1: Überquerung Rangierbahnhof Basel 1, Länge 96 Meter, Baujahr 1994, Eigentum SBB
- Brückenobjekt Nord RB2: Überquerung Rangierbahnhof Basel 2 und Autobahn A2/A3, Länge 322 Meter Baujahr 1963, Eigentum SBB und ASTRA
Die Strassenüberführung Grenzacherstrasse ist über den Gleisen im Eigentum der SBB. Nördlich des Rangierbahnhofs Basel 2 (Waldstück und Überführung A2/A3) ist sie im Eigentum des ASTRAs. Die Rampen ab der Überführung führen zu Dienstgebäuden der SBB, in das Areal des Rangierbahnhofs Muttenz, zur Werkeinfahrt des ASTRAs sowie zu Gewerbeflächen.
Nachdem die Grenzacherstrasse die Autobahn Richtung Norden überquert hat, verläuft sie als Gemeindestrasse auf einer Länge von rund 450 Metern durch das Waldgebiet «Hardwald», bevor sie in die Kantonsstrasse «Rheinfelderstrasse» mündet.

Die SBB plant die Grenzacherbrücke in Muttenz in Stand zu setzen. Ziel ist, die Brücke «Nord» über die Gleise des Rangierbahnhofs 2 (Baujahr 1963) zu ersetzen und die Strassenüberführung wieder zweispurig und in beiden Richtungen befahren zu machen.
Das Projekt hat sich durch eine verfahrensrechtliche Abklärung und Verhandlungen zwischen SBB, Gemeinden und verschiedenen Interessengruppen verzögert. Streitpunkt war insbesondere die Aufnahme eines Velowegs ins Bauprojekt.
Verstärkung der Brückenkonstruktion für künftigen Veloweg.
Im Frühjahr 2023 konnte in einer Einigungsverhandlung mit der Gemeinde eine Lösung ausgehandelt werden.
Die baulichen Massnahmen umfassen nun folgende Eckpunkte:
- Grösster Teil des Instandsetzungsprojekts ist der Ersatz des 322 Meter langen Brückenobjekts «Nord RB2» durch eine neue Brückenkonstruktion in gleicher Lage und mit gleichem Querschnitt. Neu ist vorgesehen, dass das Tragwerk verstärkt ausgeführt wird, so dass später ein Velosteg angebracht werden kann. Für diesen Velosteg werden bereits Befestigungspunkte vorgesehen.
- Anstelle der heutigen durchgehenden Strassenüberführung über den Rangierbahnhof Basel 2 und die Autobahn wird das Ersatzbauwerk in je eine SBB-Brücke und eine Autobahnbrücke unterteilt. Bei letzterer wird der Platzbedarf für den geplanten Achtspurausbau der Autobahn berücksichtigt.
- Zwischen den beiden Brücken – im Hardacker, dem Gebiet zwischen Rangierbahnhof und Autobahn – wird die Grenzacherstrasse neu über ein Dammbauwerk führen.
- Der Damm Hardacker wird neu verbreitert ausgeführt, damit Platz für einen künftigen Veloweg vorhanden ist.
- Die Brücken «Süd» und «RB1» werden wie ursprünglich vorgesehen in Stand gesetzt. Hier sind keine ergänzenden Massnahmen geplant.
Erhöhte Verkehrssicherheit für Velofahrende.
Aktuell wird der motorisierte Verkehr aus statischen Gründen einspurig über die Brücke geführt und die zweite Fahrspur steht dem Veloverkehr zur Verfügung. Zur Erhöhung der Verkehrssicherheit für den Langsamverkehr kommt nach der Instandsetzung ein angepasstes Verkehrsregime zur Anwendung:
- Auf der Brücke gilt bis auf weiteres Tempo 30.
- Die Nutzung der Brücke von Süden nach Norden ist für alle Fahrzeuge (LKW nur Zubringerdienst) erlaubt.
- Die Nutzung der Brücke von Norden nach Süden ist für den Langsamverkehr sowie für Personenwagen und leichte Transportfahrzeuge bis 12 Tonnen (Zubringerdienst) erlaubt. Dies ermöglicht der Gemeinde und Gewerbetreibenden einen raschen und unkomplizierten Verkehr vom und zum Gebiet Hardacker mit Lieferwagen und Kleintransportern.
- Weiterhin bestehen bleibt die Regelung, dass keine grundwassergefährdenden Transporte durch den Hardwald zulässig sind. Diese Einschränkung bestand bereits vor der Einführung des Einbahnregimes.
- Das neue Verkehrsregime wird aus Gründen der Verkehrssicherheit eingeführt und nicht aus Gründen der Baustatik der Brücken. Sobald ein Veloweg gebaut ist, kann das Verkehrsregime neu beurteilt werden.
Provisorium für Fuss- und Veloverkehr während der Bauzeit.
Die SBB erstellt während der Bauzeit eine provisorische Brücke für Velofahrer:innen und Fussgänger:innen, um den Zugang zum Naherholungsgebiet Hardacker für den Langsamverkehr durchgehend zu ermöglichen.

Bisheriger Ablauf und Terminplanung.
Im August 2023 erfolgt der Baustart für das Bauprojekt, nachdem es im Bewilligungsverfahren einige Verzögerungen gegeben hat. Die Inbetriebnahme findet voraussichtlich im Sommer 2027 statt. Die bisherigen Verfahrensschritte und die wichtigsten Bauphasen in der Übersicht:
Wann |
Was |
---|---|
Ende 2020–Mitte 2021 |
Plangenehmigungsverfahren gemäss Eisenbahngesetz |
August 2021–Mai 2022 |
Verfahrensrechtliche Abklärungen nach Einsprache der Gemeinde Muttenz. |
Juni 2022 |
Wiederaufnahme Plangenehmigungsverfahren |
Frühjahr 2023 |
Einigungsgespräche mit Gemeinde Muttenz |
Juni 2023 |
Plangenehmigung liegt vor |
August 2023 |
Bauphase1: |
September 2023–April 2024 |
Bauphase 2: Bau Damm Hardacker Bau Hilfsbrücke Stellwerk |
April 2024–September 2026 |
Bauphase 3: |
September 2026–März 2027 |
Bauphase 4: |
März bis Juli 2027 |
Bauphase 5: |
Juli 2027 |
Bauphase 6: |
Sommer 2027 |
Inbetriebnahme |
Kosten.
Die Projektkosten belaufen sich auf total rund 60 Millionen Franken.
Davon werden rund 49 Millionen Franken via der Leistungsvereinbarung Bund/SBB finanziert. Das Bundesamt für Strassen (ASTRA) beteiligt sich als Miteigentümerin des Brückenobjekts mit 11 Millionen Franken. Es ist vorgesehen, dass sich die Gemeinde Muttenz mit einem Betrag an der Erneuerung der Fahrbahnen beteiligt.
Im Rahmen der Leistungsvereinbarungen handeln Bund und Bahnen jeweils periodisch aus, wie viel öffentliche Mittel für die Instandhaltung und kleinere Erweiterungen investiert werden können.
Weitere Informationen zur Finanzierung der Bahninfrastruktur. Link öffnet in neuem Fenster.
Die Arbeiten führen unvermeidbar zu Einschränkungen für Auto-, Velo- und Fussverkehr sowie teilweise beim Zugfahrplan. Hier finden Sie eine Aufstellung der bevorstehenden Einschränkungen sowie einen Überblick über die geplante Verkehrsführung während des ganzen Bauprojekts.
Kurzfristige Einschränkung: Nachttransport 2./3. Oktober 2023.
Im Rahmen des Bauprojekts müssen wir einen grossen Raupenkran (LR1100) über die Grenzacherstrasse zur Baustelle transportieren. Dazu müssen die Grenzacherstrasse sowie angrenzende Strassenbereiche zwischen Bahnhof Muttenz und Überführung Grenzacherstrasse in der Nacht von Montag auf Dienstag, 2./3. Oktober 2023, von 00.00 bis ca. 06.00 Uhr zwischenzeitlich gesperrt werden. Der Verkehr wird in dieser Zeit vorübergehend angehalten werden.
Wir sind bemüht, den Lärm bei der Ausführung der Arbeiten auf ein Minimum zu reduzieren. Wir weisen Sie jedoch darauf hin, dass entsprechender Baulärm (Motorengeräusche) nicht gänzlich zu vermeiden sein wird. Für die Einschränkungen und Lärmemissionen bitten wir Sie um Verständnis.
Bauphase 1: August bis September 2023.
In diesem Zeitraum ist mit keinen Einschränkungen zu rechnen.
Bauphase 2: September 2023 bis April 2024.
Einschränkungen im Bahnverkehr gibt es in diesem Zeitraum keine.
Einschränkungen im Strassenverkehr: Die Durchfahrt durch die Grenzacherstrasse ist ab dem 4. September 2023 nicht mehr möglich (siehe Skizzen unten). Der Veloverkehr wird grossräumig umgeleitet. Die Erschliessung von Hardacker und Stellwerk erfolgt über die bestehende Brücke (wechselseitiger Einspurbetrieb mit Lichtsignalanlage).
Teilweise kommt es zudem zu einem Spurabbau bzw. einer Sperrung der Autobahn.


Bauphase 3: April 2024 bis September 2026.
Einschränkungen im Personenverkehr mit der Bahn gibt es in diesem Zeitraum keine.
Einschränkungen im Strassenverkehr: Die Durchfahrt durch die Grenzacherstrasse ist in diesem Zeitraum nicht möglich. Die Erschliessung des Hardackers für den Autoverkehr erfolgt über die Rheinfelderstrasse und die neue Brücke über die Autobahn sowie eine provisorischer Strasse im Hardacker (siehe Skizze unten).
Die Erschliessung der «Stellwerk-Insel» erfolgt über eine Hilfsbrücke. Für den Fuss- und Veloverkehr ist eine zusätzliche Hilfsbrücke vom Stellwerk zum Gebiet Hardacker in Betrieb.

Bauphase 4: September 2026 bis März 2027.
In diesem Zeitraum ist mit keinen Einschränkungen zu rechnen.
Bauphase 5: März bis Juli 2027.
In dieser Bauphase kommt es zu Einschränkungen im Personenverkehr. Darüber werden wir im Vorfeld auf dieser Webseite sowie auf den anderen Informationskanälen (Online-Fahrplan, SBB App etc.) informieren.
Einschränkungen im Strassenverkehr: Wechselseitiger Einspurbetrieb mit Lichtsignalanlage im Bereich der südlichen Brücken (siehe Skizze unten).


Bauarbeiten tagsüber sind grundsätzlich effizienter und kostengünstiger. Nachtarbeiten führen wir darum nur aus, wenn der Arbeitsbereich den fahrenden Zügen oder der Fahrleitung zu nahe kommt. Dann müssen wir aus Sicherheitsgründen Gleise sperren und Fahrleitungsabschnitte ausschalten. In der verkehrs- und passagierärmeren Nachtzeit haben diese Massnahmen deutlich geringere Auswirkungen auf die Reisenden. Die folgenden Nachtarbeiten sind in nächster Zeit geplant:
Übersicht über die geplanten Wochenend- und Nachtarbeiten im Jahr 2023.
Datum |
Zeit |
Art der Arbeiten / Streckenabschnitt |
---|---|---|
14.08.–18.08.2023 | Jeweils 21:00-05:00 | Vorarbeiten im Bereich der Autobahn, Abbau von je 2 Fahrspuren auf der Fahrbahn BE und BS |
28.08.–18.09.2023 | Nächte So/Mo bis Do/Fr, jeweils 21:00-05:00 | Brückenabbruch Autobahn, Abbau von je 2 Fahrspuren auf der Fahrbahn BE oder BS |
19.09.–21.09.2023 | Jeweils 21:00-05:00 | Brückenabbruch Autobahn, Sperrung der Fahrbahn, je eine Nacht pro Richtung, Die Verkehrsführung ausserhalb der Autobahn wird signalisiert. |
17.09.–30.10.2023 |
Jeweils sonntags 00:00 bis montags 08:00 |
Erstellung Hilfsbrücke |
03.10.2023 |
00:00 bis ca. 06:00 |
Transport grosser Raupenkran von Installationsplatz bei Bahnhof Muttenz via Grenzacherstrasse zur Baustelle |
18.11.–19.11.2023 |
Samstag und Sonntag 06:00-14:00 |
Vorbereitungsarbeiten für die Erstellung Lehrgerüst |
Die Terminangaben basieren auf dem heutigen Planungsstand. Bei unvorhersehbaren Ereignissen, wie ungünstigen Wetterbedingung oder Maschinendefekten, kann das Programm kurzfristig angepasst werden. Die Maschinen und die akustischen Warnanlagen, welche zum Schutz der Arbeiten unumgänglich sind, verursachen leider unvermeidlichen Lärm.

Projektleitung.
Infrastruktur Ausbau- und Erneuerungsprojekte
Stefan Wassmer, Projektleiter
Bahnhofstrasse 12, 4600 Olten
stefan.wassmer@sbb.chLink öffnet in neuem Fenster.
sbb.ch/grenzacherstrasse
Sonstige Bauarbeiten:
Auf folgender Webseite finden Sie Anwohnerschreiben und Inserate aller aktuell laufenden Bauarbeiten der SBB: sbb.ch/bauarbeiten
Sonstige Themen:
Auf folgender Webseite finden Sie weitere Kontakte für Fragen zu anderen SBB-Themen: sbb.ch/kundendienstLink öffnet in neuem Fenster.
Für Medienschaffende:
Bitte wenden Sie sich an unsere Medienstelle.
E-Mail: press@sbb.chLink öffnet in neuem Fenster.
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