Bahnausbau: der politische Prozess.
Hier erfahren Sie, wie in der Schweiz aus Ideen und Plänen für neue Bahnangebote konkrete Infrastrukturprojekte werden.
In der Schweiz wird das Bahnangebot im Rahmen von Ausbauschritten erweitert. Federführend ist der Bund. Er legt zuerst die Planungsgrundsätze fest. Dann geben Kantone (Regionalverkehr), Bahnen (Fernverkehr) und Güterverkehrsbranche (Güterverkehr) ihre Angebotsziele ein. Das können beispielsweise dichtere Takte sein oder neue Haltestellen. Der Bund beauftragt sodann die Bahnen, auf ihren Netzen zu prüfen, welche Infrastrukturausbauten dafür nötig sind. Auf dieser Grundlage sowie der Nachfrageprognosen und der Wirtschaftlichkeit bestimmt der Bund, welche Angebote und Infrastrukturausbauten umgesetzt werden sollen. Das geschnürte Paket legt der Bund dem Parlament vor. Stimmt das Parlament der Vorlage zu, erteilt der Bund den Bahnen die Aufträge zur weiteren Planung und Umsetzung.
Das Bundesparlament hat folgende Ausbauschritte verabschiedet:
- im Juni 2013 den Ausbauschritt 2025 im Umfang von 6,4 Milliarden Franken, siehe Webseite Bundesamt für Verkehr hierLink öffnet in neuem Fenster.
- im Juni 2019 den Ausbauschritt 2035 im Umfang von 12,89 Milliarden Franken, siehe Webseite des Bundesamtes für Verkehr hierLink öffnet in neuem Fenster.
- im März 2024 die Botschaft 2023, welche eine Anpassung der Ausbauschritte 2025 und 2035 enthielt sowie eine Erhöhung für deren Verpflichtungskredite um 3 Milliarden Franken, siehe News-Blog-Beitrag des Bundesamtes für Verkehr hierLink öffnet in neuem Fenster.
Voraussichtlich im Jahr 2026 wird der Bundesrat dem Parlament einen nächsten Ausbauschritt vorschlagen, siehe Webseite des Bundesamtes für Verkehr hierLink öffnet in neuem Fenster..
Weitere Informationen zu den Ausbauprogrammen des Bundes finden Sie auf der Webseite des Bundesamts für Verkehr hier